Einem Ratsuchenden mit einer Anzeige zu drohen, das halte ich für einen sehr wenig wohlwollenden Hinweis, mit nachdrücklichem Verlaub!
Niemand hat hier mit einer Anzeige gedroht. Aber wenn jemand freundlich auf die geltende Rechtslage hingewiesen wird und er reagiert sinngemäß mit den Worten „Kommt mir nicht mit so’nem Mist“ und „Oberlehrerton“, dann darf man durchaus mal etwas energischer auf das Fehlverhalten drauf hinweisen.
Wenn Peregrinus schreibt "Die Aufnahme des Uhus ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Diese entscheidet dann, was mit ihm geschieht." dann komm ich wirklich ins Grübeln.
ottle hätte wohl dann morgen die Behörde informieren müssen und fragen, was er tun soll? Dann wär der Vogel jetzt streng nach Vorschrift tot.
Nochmal für alle zum Mitschreiben: Es heißt nicht, man dürfe den Vogel nicht aufnehmen. Der Vogel kann jederzeit zum Zwecke der Pflege zunächst aufgenommen werden. Er ist dann aber „unverzüglich“, also ohne verschuldete Verzögerung, der zuständigen Behörde zu melden. Es sei denn, es gäbe in der Nähe eine bekannte Auffangstation. Dann gibt man den Vogel dort ab und muß nichts weiter veranlassen.
Und so ganz abwegig ist es ja nicht, dass ottle den Vogel übernehmen kann. Da er anscheinend einen Ring trägt, könnte er durchaus aus einer genehmigten Haltung ausgebüchst sein.
Doch, völlig abwegig! Viele Wildvögel tragen einen Ring, insbesondere Uhus. Es gibt nur wenige Vogelarten in Deutschland, die so zuverlässig und flächendeckend überwacht und beringt werden wie der Uhu. Zumindest hierzulande werden meines Wissens noch fast alle Uhus beringt, deren Bruten zugänglich sind. Es dürfte sich also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht um einen entflogenen, sondern um einen wilden Uhu handeln.
Bei den meisten Behörden hocken nur Stubenhocker, die sich keine große Mühe geben und zum Schluß bekommt der Pflegevogel den Hals rumgedreht, oder wird in einer völlig falschen Pflegestation untergebracht. Alles schon passiert...
Ungleich öfter passiert es leider, dass Unkundige alle möglichen Vögel aufnehmen - oftmals kerngesunde - und zu Tode pflegen! Oder zu einem Todgeweihten heranziehen.
Einen derart geschwächten Vogel in einen Drahtkäfig pferchen und Putenfleisch in den Schnabel drücken scheint mir weniger fachkundig als die schnellstmögliche Abgabe. Und Pflegestationen sind auch wochenends zu erreichen!
Und zu den „meisten Behörden“: Leider scheinst Du mit den Verwaltungsorganen und deren Arbeit nicht wirklich vertraut zu sein, deshalb mal ein kurzer Abriß:
Der “Staat“ ist keine geldgierige amorphe Masse, die darauf aus ist, dem Bürger das Leben schwer zu machen. Staat sind wir alle, die Bevölkerung! Nun bedürfen 85 Millionen Menschen und die Versorgung derer eine gewisse Organisation. Wenn jeder die Straße vor seinem Haus selbst in Schuß halten müsste, seine Kinder selbst unterrichten würde und auch noch selbst Polizei wäre - wäre wohl nicht wirklich prickelnd. Deshalb gibt es eine Verwaltung, die das regelt und organisiert. Kann man sich in etwas vorstellen wie in einer großen Firma: Es gibt verschiedene Bereiche, verschiedene Ebenen und Hierarchien. Die Behörden sorgen dafür, dass das Schulwesen aufrecht erhalten wird, dass die Straßen in Schuß bleiben (und winters geräumt werden), dass Telekommunikation und Energieversorgung funktionieren und dass Sicherheit und Ordnung herrscht. Das muß natürlich auch irgendwie finanziert werden. Und da diese Leistungen für alle da sind, müssen sie auch von allen finanziert werden. Und diese Zahlungen an die Allgemeinheit für die Allgemeinheit nennt man Steuern.
Die „Stubenhocker“ wiederum sind die Mitarbeiter dieser „Firma“. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze auf der Fläche umgesetzt werden. Im Naturschutz sorgen sie also z. B. dafür, dass die Haltung von Wildvögeln geregelt abläuft, dass nur diejenigen welche halten, die sich mit deren Pflege auskennen. Und sie sorgen dafür, dass die Vögel registriert sind. Das soll kommerziellen Handlungen sowie Tierquälerei vorbeugen. Sie haben also die Vorgabe, die Pflege eines solchen Vogels nur dann zu gestatten, wenn sie den „Pfleger“ für fachkundig halten. Da es schwierig ist, dieses zu beurteilen, bedienen sie sich gewisser Hilfsmittel. Hat jemand einen gültigen Falknerjagdschein oder gar selbst einen Beizvogel, dann geht die Behörde normalerweise davon aus, dass derjenige etwas von der Sache versteht. Kommen sie zu der Ansicht, dass derjenige nicht geeignet ist, sind sie angehalten, die Abgabe an eine Pflegestation zu veranlassen.
Daß diese Leute in einer „Stube hocken“ liegt in der Natur der Sache. Ein Bürokaufmann in einer Firma sitzt ja üblicherweise auch nicht an der Drehbank.
VG
Pere