Raven
De omnibus dubitandum
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Dann fang mal bei dir an!südwind schrieb:ihr solltet aufhören, zu spekuliern, wenn ihr es nicht wirklich wisst.
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Dann fang mal bei dir an!südwind schrieb:ihr solltet aufhören, zu spekuliern, wenn ihr es nicht wirklich wisst.
wenn man den tierschutz lässt. darüber wissen wir zu wenig, deshalb kann man auch nicht auf dieses tierheim nun plötzlich loswettern.ich bin ja auch dagegen dass man die gänse abschießt, aber der tierschutz vor ort hat sich schon in die sache gebracht, muß dieses dann auch konsequenterweise bitte schön zu ende bringen...
die Äußerung sagt mir irgendwie genug.Die schlechte Nachricht ist: Wir Tierschützer suchen nach einer Unterbringung dieser Tiere, wo sie auch in Stallungen leben können. Aber schon im Vorfeld "blockt" die Behörde unsere Versuche ab. Das Veterinäramt stellt sich nun generell gegen eine Übernahme der Tiere durch Dritte, solange nicht von allen Tieren BLUTPROBEN genommen worden sind. Wir empfinden diese Maßnahme als schikanös, zumal nicht der leiseste Verdacht begründet ist, die Tiere könnten erkrankt, geschweige denn mit H5N1 infiziert sein. In ganz Hessen ist kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Vielmehr vermuten wir, dass auf diese Weise Hilfsmaßnahmen zur Rettung dieser Tiere möglichst erschwert werden sollen. Wo wurden denn sonst wohl Tiere, die in Stallungen geführt worden sind, vorher einer Blutuntersuchung unterzogen? Warum dann jetzt diese 6 Gänse?
Mein Gott, Du hast von Jägern und Jagd nicht den geringsten Schimmer und polterst dauernd drauflos.südwind schrieb:wenn man den tierschutz lässt. darüber wissen wir zu wenig, deshalb kann man auch nicht auf dieses tierheim nun plötzlich loswettern.
Woher hast du das denn?südwind schrieb:es kommt noch dazu, dass bei einem anfangsverdacht, das vorsorgliche keulen ausgeführt wird. nur wenn sich dann herausstellt, dass sich der verdacht nicht bestätigt hat, sind die gänse trotzdem tot.
Gastleser schrieb:Stolpersteine für Gänse-Asyl ....00 Euro aushelfen könnte.. . Gruß, Werner
floyd schrieb:@yellow warbler:
das stimmt, gesetze gelten für alle,
aber man kann sich ja auch mal zeit nehmen und bevor man mit der exikutive droht, mit den leuten ("gänsehalter", tierarzt und behördenmann) reden, ich bin da mehr für die praxis.
floyd schrieb:ich weiß aber auch nicht, warum man sich dort (neukirchen) so blöd anstellt und sich gegen die blutproben stellt, mit den behörden zusammenarbeiten wäre für die leute vom dortigen tierschutz wirklich sinnvoller, wenn man die tiere am leben erhalten will...
Gastleser schrieb:..
Ein etwas realistischeres Finanzierungsmodell könnte darin bestehen, seitens der Stadtverwaltung ohne viel "Federlesens" die 200 Euro hinzulegen und auf diese Weise Bearbeitungszeiten für weiteren Schriftverkehr (also "geldwerte Leistungen") in dieser Sache (nebst Papier und Tusche) einzusparen.
Gastleser schrieb:Vielleicht möchte der Herr Bürgermeister jedoch einfach nur gewisse "erzieherische Effekte" erzielen.
Dieser Meinung bin ich auch!Raven schrieb:Dann fang mal bei dir an!
Und dieser Aussage schließ ich mich gerne an.Gastleser schrieb:Das koste bis zu 200 Euro, meint Dr. Hans-Gerhard Heil, Leiter des Kreisveterinäramts. Das Geld könne das Amt nicht bezahlen. "Wenn sich die Leute engagieren wollen, ist das ja okay, aber dann sollen sie bitte auch die Kosten tragen", sagt er.
Ich hoffe nur das er sich das Futter für die Tiere leisten kann oder war der Asylgeber nur darauf aus billig an Hausgänse zu kommen?Gastleser schrieb:Das aber kann sich der Asylgeber nicht leisten.
Yellow Warbler schrieb:Und dieser Aussage schließ ich mich gerne an.
Yellow Warbler schrieb:Ich hoffe nur das er sich das Futter für die Tiere leisten kann oder war der Asylgeber nur darauf aus billig an Hausgänse zu kommen?
Sich Tiere einsperren um deren Gesundheitsüberprüfung sich dann andere kümmern und bezahlen sollen ist aber auch keine feine Art
YW
Zu 1. man kann zwar nicht von einer besonderen Gefährdungslage sprechen, aber es ist nicht auszuschließen, das die Gänse infiziert sind. Aufstallung ist momentan Pflicht für Geflügel und da fallen die Gänse drunter. Ob Aufstallung nun taugt oder nicht, kann man hierbei mal außer acht lassen.Gypaete schrieb:Kann mir in dieser Runde mal jemand erklären, inwiefern
1. bei diesen Gänsen "eine besondere Gefährdungslage" vorliegt
2. welche sachlichen Gründe dagegen sprechen, die Tiere da zu lassen, wo sie jetzt sind.
In dieser Diskussion scheint auch verwechselt zu werden, dass der Status "Herrenlosigkeit" zunächst mal nichts mit § 3 TierschGes zu tun hat. Auch wenn Aussetzen verboten sein mag, können die Tiere dennoch herrenlos sein. Der vormalige Eigentümer mag sich dann eines Verstoßes gegen das TierschGes schuldig gemacht haben (sofern die Tiere nicht entlaufen sind). Dies ändert aber nichts daran, dass die Tiere jetzt herrenlos sind und er sie damit nicht zurücknehmen/aufstallen muss.
Außerdem wäre zu klären, ob herrenlose, in der freien Natur lebende Hausgänse "Geflügel" in Sinne des Gesetzes sind, oder ganz einfach nur Gänse.
Die Feststellung man kann nicht ausschließen, dass... begründet keine besondere Gefährdungslage. Die Gerfährdungslage ist nicht größer, als wenn andere herrenlose Tiere auf dem Teich herumschwimmen würden. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt, auf Gewässern schwimmende Wasservögel zu töten, ergibt sich auch im vorliegenden Fall kein hinreichender Grund. Hier liegt doch ein Denkfehler vor.Zu 1. man kann zwar nicht von einer besonderen Gefährdungslage sprechen, aber es ist nicht auszuschließen, das die Gänse infiziert sind. Aufstallung ist momentan Pflicht für Geflügel und da fallen die Gänse drunter. Ob Aufstallung nun taugt oder nicht, kann man hierbei mal außer acht lassen.