C
C.Cora
Guest
Hallo,
ich hab mal ne Frage!
Wenn ich beim Tierschutzverein mit Angabe meines Namens und meiner Adresse eine "Anzeige" tätige, ist dann der Tierschutzverein berechtigt meinen Namen an die "angezeigte" Person weiterzuleiten?
Gibt es hierzu ein Gesetz?
In einigen Fällen könnte man ja denjenigen, der die Anzeige einleitet hat auch in Gefahr bringen, wenn es z.B. um eine größere Sache geht wo evtl. viele wertvolle Tiere eingezogen oder beschlagnahmt werden müssen! Ist das gegenüber dem Anzeigenden zu verantworten dann den Namen preiszugeben?
ich hab mal ne Frage!
Wenn ich beim Tierschutzverein mit Angabe meines Namens und meiner Adresse eine "Anzeige" tätige, ist dann der Tierschutzverein berechtigt meinen Namen an die "angezeigte" Person weiterzuleiten?
Gibt es hierzu ein Gesetz?
In einigen Fällen könnte man ja denjenigen, der die Anzeige einleitet hat auch in Gefahr bringen, wenn es z.B. um eine größere Sache geht wo evtl. viele wertvolle Tiere eingezogen oder beschlagnahmt werden müssen! Ist das gegenüber dem Anzeigenden zu verantworten dann den Namen preiszugeben?