DUNADAN
Waldläufer des Nordens
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Liebe Kormoranfreunde,
die schleswig-holsteinische CDU-Landtagsfraktion hat einen Entwurf für eine Kormoran-VO eingebracht, die faktisch eine Legitimation zur Ausrottung der Art darstellt. So soll es nach deren Willen künftig erlaubt sein,
Kormorane pauschal vom 01.08. bis 31.03. an und im 100 m-Umkreis um Binnengewässer, für die ein Fischereirecht besteht, zu töten. In dieser Zeit dürfen auch das Gewässer überfliegende Tiere geschossen werden. In und an den Küstengewässern sollen sie während dieser Zeit bis zu 300m von der Wasserlinien entfernt geschossen werden (also alle Rastplätze an der Küste, z.B. Großenbrode) dürfen. Jungvögel dürfen an und über Teichzuchtanlagen ganzjährig geschossen werden.
Ausgenommen hiervon ist lediglich der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, dagegen darf auch in SPA´s (EU-Vogelschutzgebieten) und FFH-Gebieten sowie NSG´s geballert werden.
Doch damit nicht genug: Die obere Naturschutzbehörde darf Besitzern von Teichzuchtanlagen erlauben, Kolonieneugründungen in 10 km (!) Umkreis zu zerstören. Kolonieumsiedlungen infolge von Seeadler-Übergriffen bzw. nach Abgang der Nestbäume ist damit faktisch nicht mehr möglich.
Kurzum: Damit wäre eine Bejagung während Brut- und Zugzeit möglich, was meinem Verständnis der EU-Vogelschutzrichtlinie deutlich widerspricht. Und das alles ist erst der Anfang! Wann geraten neben den Krähen auch Bussarde etc. in´s Visier der reaktionären Kräfte...???
Wer sich etwas zum Gruseln gönnen möchte, schaue sich hier den originaltext an:
http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/3600/drucksache-15-3661.pdf
Gruß
Oscar
die schleswig-holsteinische CDU-Landtagsfraktion hat einen Entwurf für eine Kormoran-VO eingebracht, die faktisch eine Legitimation zur Ausrottung der Art darstellt. So soll es nach deren Willen künftig erlaubt sein,
Kormorane pauschal vom 01.08. bis 31.03. an und im 100 m-Umkreis um Binnengewässer, für die ein Fischereirecht besteht, zu töten. In dieser Zeit dürfen auch das Gewässer überfliegende Tiere geschossen werden. In und an den Küstengewässern sollen sie während dieser Zeit bis zu 300m von der Wasserlinien entfernt geschossen werden (also alle Rastplätze an der Küste, z.B. Großenbrode) dürfen. Jungvögel dürfen an und über Teichzuchtanlagen ganzjährig geschossen werden.
Ausgenommen hiervon ist lediglich der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, dagegen darf auch in SPA´s (EU-Vogelschutzgebieten) und FFH-Gebieten sowie NSG´s geballert werden.
Doch damit nicht genug: Die obere Naturschutzbehörde darf Besitzern von Teichzuchtanlagen erlauben, Kolonieneugründungen in 10 km (!) Umkreis zu zerstören. Kolonieumsiedlungen infolge von Seeadler-Übergriffen bzw. nach Abgang der Nestbäume ist damit faktisch nicht mehr möglich.
Kurzum: Damit wäre eine Bejagung während Brut- und Zugzeit möglich, was meinem Verständnis der EU-Vogelschutzrichtlinie deutlich widerspricht. Und das alles ist erst der Anfang! Wann geraten neben den Krähen auch Bussarde etc. in´s Visier der reaktionären Kräfte...???
Wer sich etwas zum Gruseln gönnen möchte, schaue sich hier den originaltext an:
http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/3600/drucksache-15-3661.pdf
Gruß
Oscar