Lemon
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Richtig. Wie schon erwähnt wird in den meisten Gemeinden nach wie vor nur das schriftliche Nachweisbuch anerkannt und muss geführt werden.Aber wenn ich die Nachweise nach vier Jahren wegschmeißen darf, sind die PC-Daten ja quasi mein Privatvergnügen.
Oder?
Was du nebenher noch machst, ist den ATA's egal.
Auch wenn man die Bücher nach zwei Jahren wegwerfen kann, kenne ich auch keinen Züchter der die Dinger nicht aufhebt.
Nach dieser Frist sind sie nur für den Seuchenschutz nicht mehr interessant da die Inkubationszeit der Psittakose da lange rum ist. Sprich: Wenn bis dahin von deinen Vögeln keine Erkrankung ausgegangen ist, wird das auch nicht mehr passieren.