p.s. dieser Text ist völlig neutral geschrieben...... ohne böse wortlaute oder brüllender sich aufregender....öhm mimik, gestik, oder sonst was.... :o)
Ich mache es mal einfacher zum lesen:
Ich weiß ja nicht, wen du jetzt damit alles ansprechen willst.
* Prinzipiell die, die anscheinend eine falsche Vorstellung von Pflegeeinrichtungen haben
-> Hab ich die?
Zumindest für den von mir geschriebenen Teil hast du es ggf. in den falschen Hals bekommen. Zutrittskontrolle ist nicht gleich Freiheitsberaubung. Bei der Zutrittskontrolle will man wissen, wer wo welche Tür benutzt. Ob das jetzt für einzelne Zimmertüren oder Flur- / Bereichstüren oder Eingangstüren benutzt. Und zum WER gehört halt auch, dass man unerwünschten Personen am Benutzen von Türen hindern möchte. Ihr wollt ja sicher nicht Jeden im Haus oder in euren Stationszimmern haben? Oder in technischen Bereichen?
* das ist nur durch z.b. Zahlenkombinationen an Türen, Schlüssel, Chip, oder persönlichem ,,Wärter" zu gewährleisten, oder fallen dir da noch andere Möglichkeiten ein ?
-> Richtig. Und der Personenkreis, der die Türen benutzen darf, bekommt dafür das entsprechende Hilfsmittel wie Schlüssel, Chip oder Zahlencode. Und wenn eure Bewohner entsprechend sich im Haus und ausser Haus bewegen dürfen, dann haben die halt einen entsprechenden Schlüssel. Du hast doch in einer Wohnanlage auch einen Hausschlüssel mit den entsprechenden Schließberechtigungen. Oder habt ihr überall keine Schlösser drin? So dürfte es doch auch dann bei euch sein?
Und für mich gehört auch zur Zutrittskontrolle, dass die schutzbedürftigen Personen nicht einfach ohne euer Wissen verschwinden können. Ihr wollt doch auch wissen, ob eure Bewohner unterwegs sind? Und das läuft doch am besten mit einer Pforte, die besetzt ist? Nebentüren werden da doch konsequenterweise überwacht....
* Das heißt dann ja für dich, das alle in einem offenen Pflegeheim lebenden Menschen automatisch nicht nicht in der Lage sind eigenständig raus zu gehen, wenn bzw. offene Einrichtungen in denen Demente Menschen leben arbeiten vorsätzlich grob fahrlässig weil sie ihre ,,Schutzbefohlenen" nicht unter Kontrolle haben? Wer zahlt denn deiner Meinung nach den ,,Pförtner" ? Große Einrichtungen die an Organisationen angeschlossen sind, also Träger haben, können dies evtl. wuppen, aber kleine private Einrichtungen können das nicht bezahlen, bzw. ist so etwas im Personalplan auch nicht festgelegt. Geschlossene Einrichtungen haben solche möglichkeiten, wie z.b. Pförtner, Chip, Schleusentüren, ect......
-> In den kleineren Einrichtungen, die ich kenne, kommen Besucher nur mit Klingeln rein, weil es keinen Pförtner gibt. Berechtigte Personen (auch Bewohner) können mit Chip / Schlüssel usw. raus und rein. Rest siehe oben.
Oder lieg ich da gerade falsch?
* ich denke dir und auch vielen anderen ,,nicht pflegenden Arbeitern dieses Landes" fehlt es einfach an Hintergrund wissen, was ja auch nicht schlimm ist
-> Welcher Art von Hintergrundwissen? Ich wüsste jetzt nicht, wie sich das Thema Zutrittsberechtigungen in einer Pflegeeinrichtung / Seniorenresidenz von denen eines Gentechniklabors unterscheidet.
Zutrittsberechtigte Personen dürfen Türen benutzen, nicht zutrittsberechtigte Personen wird die Benutzung verwehrt. Und es ist doch >eure< Entscheidung, wer wo welche Zutrittsberechtigung bekommt. Das kann das Pflegepersonal, die Bewohner oder auch ein Lieferant sein. Normale Besucher haben keinen Schlüssel und können daher nur in Bereiche, die unversperrt sind.
Das wo und wie müsst ihr entscheiden. Die Planer und Firmen können euch nur bei der Umsetzung eurer Wünsche unterstützen. Und finanzielle Gründe können doch wohl kein Hinderungsgrund sein, Türen nicht mit Schlössern auszustatten und alles offen stehen zu lassen?