Hallo meine Damen,
ich habe den Thread eben erst gesehen und muß hier nun schnell eingreifen.
1. Sittiche und Papageien müssen beringt sein, wenn sie abgegeben werden, also kann der Züchter sie auch direkt bei der Abgabe beringen. Das finde ich zwar nicht so gut, aber er würde seiner Verpflichtung nachkommen. Es gibt Möchtegernehalter, die verlangen von mir z.B., daß ich den Ring beim Verkauf abnehme. Die bleiben dann Möchtegernehalter, weil ich das nicht einsehe, denn ich würde mich bei der Abgabe eines unberingten Vogels strafbar machen.
2. Wie kommst Du - doro.74 - darauf, daß der Züchter keine Zuchtgenehmigung hat? Nur weil er nicht eingetragen ist? Wo soll er denn eingetragen sein? Er braucht eine Zuchgenehmigung, das ist klar, aber er muß keinem Verband beitreten. Ist er das nicht, dann kann er nur offene Ringe vom ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.) hernehmen. Die kriegt er nur mit einer Zuchtgenehmigung. Ist er in einem Verband (AZ, DKB, VZE, ...) dann kann er geschlossene Ringe von denen nehmen, aber er muß nicht. Er kann weiter seine offenen Ringe verwenden.
3. Damit ist auch klar, daß man von einem offenen Ring das Alter nicht ableiten kann.
4. Du kannst Deine Vögel nachberingen, wenn Du die Zuchtgenehmigung hast und Dir offe Ringe (jeweils 50Stück - bitte auf den, für den jeweiligen Vogel, zugelassenen Durchmesser achten!) Du mußt ann nur in Deinem Nachweisbuch die Nachberingung protokollieren.
Ich verstehe zwar nicht, wie man sich den Namen eines Züchters nicht merken kann, schließlich geht man davon aus, daß man mal wegen irgendwelches Sachen Rückfrage halten muß, aber ich will das nicht anzweifeln. Dann kannst Du aber mal dort vorbeifahren und ihn ausquetschen.