R
Robbyamy
Guest
hallo,
im letzten Jahr haben wir 3 Graupapageien von einem Züchter erworben, es sind Naturbruten.
2 tage nach der Abholung sind wir mit ihnen in die Klinik-der Züchter riet davon ab- zur Ankunftsuntersuchung gefahren, Ergebnis war erschreckend: alle haben Rachitis schweren Grades. Die Ärzte rieten uns gegen den Züchter vor zu gehen.
Wir also mit dem Züchter telefoniert, weil wir eine Kaufpreisermäßigung von 90% wollten. Antwort: wir haben gesunde Vögel gekauft u.s.w.
Damit war natürlich nicht gut, also zum Anwalt und versucht unsere Ansprüche durchzusetzen. Wir hatten Unterlagen der Klinik und von dort die Zusage, dass die Ärzte auch vor Gericht aussagen werden.
Da Tiere ja eine "Sache" sind, muß entweder gesunden Ersatz geliefert werden oder Nachbesserung erfolgen, was natürlich bei Tieren schwierig ist.
Außerdem wollten wir die Grauen behalten.
Inzwischenhaben wir es schriftlich mit Urteil:
Der Züchter muß den Kaufpreis, Behandlunkskosten ersetzen und außerden weiterhin für die Behandlungskosten der Grauen aufkommen.
Vielleicht macht dieses Urteil machem geschädigten Käufer Mut, gegen verantwortungslose Menschen zu klagen, die kranke Vögel wissend als gesund verkaufen.
Als Züchter hätte er die Rachtiserkrankung sehen müssen, wir hatten damals null Ahnung davon und ohne die frühe Ankunftsuntersuchung hätten wir keine Chancen vor Gericht gehabt.
im letzten Jahr haben wir 3 Graupapageien von einem Züchter erworben, es sind Naturbruten.
2 tage nach der Abholung sind wir mit ihnen in die Klinik-der Züchter riet davon ab- zur Ankunftsuntersuchung gefahren, Ergebnis war erschreckend: alle haben Rachitis schweren Grades. Die Ärzte rieten uns gegen den Züchter vor zu gehen.
Wir also mit dem Züchter telefoniert, weil wir eine Kaufpreisermäßigung von 90% wollten. Antwort: wir haben gesunde Vögel gekauft u.s.w.
Damit war natürlich nicht gut, also zum Anwalt und versucht unsere Ansprüche durchzusetzen. Wir hatten Unterlagen der Klinik und von dort die Zusage, dass die Ärzte auch vor Gericht aussagen werden.
Da Tiere ja eine "Sache" sind, muß entweder gesunden Ersatz geliefert werden oder Nachbesserung erfolgen, was natürlich bei Tieren schwierig ist.
Außerdem wollten wir die Grauen behalten.
Inzwischenhaben wir es schriftlich mit Urteil:
Der Züchter muß den Kaufpreis, Behandlunkskosten ersetzen und außerden weiterhin für die Behandlungskosten der Grauen aufkommen.
Vielleicht macht dieses Urteil machem geschädigten Käufer Mut, gegen verantwortungslose Menschen zu klagen, die kranke Vögel wissend als gesund verkaufen.
Als Züchter hätte er die Rachtiserkrankung sehen müssen, wir hatten damals null Ahnung davon und ohne die frühe Ankunftsuntersuchung hätten wir keine Chancen vor Gericht gehabt.
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