Hallo Gudrun,
der Gesetzgeber hat mit dem
Gutachten über die Mindestanforderungen für die Haltung von Papageien eine Richtlinie geschaffen, an denen sich Papageienhalter orientieren
sollen. Bindend ist dieses Gesetz aber leider noch nicht.
Zugleich ist das Gutachten auch eine Beurteilungsgrundlage für die Behörden und Amtsveterinäre, damit sie leichter einschätzen können, ob die Halter die Tiere entsprechend in ausreichend großen
Volieren untergebracht haben
.
Bei uns im Kreis ist der entsprechende Sachbearbeiter z.B. sehr gewissenhaft und er achtet darauf, dass die Maße auch eingehalten werden.
Er kommt bei der Anmeldung von Papageien zu einem nach hause und kontrollliert auch und fordert gegebenenfalls auch eine Nachbesserung, wenn der Käfig zu klein ist, wie ich von weitläufigen Bekannten gehört habe.
Dies ist aber nicht überall so, meist kommt beim Anmelden keiner vom Amt nach haus und kontrolliert, was ich persönlich aber wünschenswert fände
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Für Graue (zählen zu Vögel bis 40cm) gilt, wie in meinem Link oben rauszulesen, demnach das Mindestmaß 2x1x1m (BxTxH), also 2 qm² Grundfläche.
Dies hatte unser fisch ja auch schon an anderer Stelle so richtig geschrieben
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Da eine 2m lange aber nur 1m hohe
Voliere aber eher komisch ausschaut, nehmen viele halt direkt 2x1x2 m (BxTxH), was ja auch Sinn macht, da die Stellfläche eh gebraucht wird und man so den Platz besser für die Tiere ausnutzen kann.