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shyillusion
Guest
Schaut mal was ich heute in der Zeitung lesen musste.
Frettchen und Papageien bei vielen Vermietern unbeliebt
München (dpa/lby) - Frettchen und Papageien dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Darauf hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmer (VdW) hingewiesen. Wegen ihres Gestankes seien Frettchen vielen Vermietern ein Dorn im Auge. Papageien belästigten mit lauten Schreie oft andere Hausbewohner, erläuterte der Verband. Leichter haben es Mieter mit Meerschweinchen, Zwergkaninchen oder Zierfischen. Diese Tiere sind auch ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung erlaubt.
Frettchen und Papageien bei vielen Vermietern unbeliebt
München (dpa/lby) - Frettchen und Papageien dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Darauf hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmer (VdW) hingewiesen. Wegen ihres Gestankes seien Frettchen vielen Vermietern ein Dorn im Auge. Papageien belästigten mit lauten Schreie oft andere Hausbewohner, erläuterte der Verband. Leichter haben es Mieter mit Meerschweinchen, Zwergkaninchen oder Zierfischen. Diese Tiere sind auch ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung erlaubt.