Hallo zusammen
ich habe auf meine E-Mail an den BNA gleich ZWEI Antworten erhalten:
>Sehr geehrte Frau Jung,
ich kann Ihnen nur meine Definition von Alleinfuttermitteln geben: "Alleinfuttermittel sind solche Futtermittel, die bei alleinigem Einsatz den Energie- und Nährstoffbedarf eines Tieres decken. Es sind Mischfuttermittel (Mischungen von Futtermitteln) oder Fertigfuttermittel (vorgefertigte, ausgewogene und komplette Mischung von Futterbestandteilen)."
Da wir aber beim BNA keine Futtermittelrechtler sind, haben wir die Futterprobe von Ihnen/Hr. Wullner an Hr. Dr. Dreyer weitergegeben einem anerkannten Experten auf diesem Gebiet.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hirt<
Herr Hirt ist Mitarbeiter des BNA ...
>Hallo,
"Alleinfutter" darf ein Produkt dann heißen, wenn es alle Nähr- und Wirkstoffe inklusive Vitamine und Spurenelemente enthält, die der gesunde, normale, durchschnittliche Zielorganismus braucht. Also wenn es "alleine" genügt, das Tier komplett zu versorgen. Die Verantwortung dafür trägt der Hersteller (ggf. über den Inverkehrbringer), gesetzliche Mindestanforderungen für Heimtiere gibt es in Deutschland nicht (nur einige DLG-Normtyp-Futter für landwirtschaftliche Nutztiere sind inhaltsstofflich geregelt).
Beim überlassenen Lori-Futter ist eine Überprüfung nicht möglich, da zwar auf einem Begleitzettel diverse Vitamin- und Spurenelementangaben (meist die englischen Namen der Verbindungen) gemacht sind, aber die Mengen pro kg fehlen! Auch fehlt die Gebrauchsanleitung, da Loris das Trockenprodukt wie vorliegend sicher nicht fressen können, es muss wohl eingeweicht werden. In der überlassenen Form ist das Produkt aufgrund erheblicher Deklarationsmängel nicht verkehrsfähig. Die "Pellets" sind übrigens Extrudate, d.h. die enthaltene Stärke ist (bei Loris sinnvoll) technisch voraufgeschlossen, diese Anforderungen erfüllen z.B. aber auch Nektar-Produkt-Mehle oder griesige Körnungen von
Nekton, wo man auch korrekt deklariert.
Sicher ist es immer gut, trotz eines angeblichen Alleinfutters zusätzlich für Frischkost und Abwechslung zu sorgen, da es in der Tat sehr schwierig ist, die Ansprüche wirklich komplett zu erfüllen, zumal wir sie bei weitem noch nicht bei allen Vögeln kennen. Für Nahrungsspezialisten sind jedoch die Ansprüche mit Hilfe leichter, aber unbedenklicher Sicherheitszuschläge noch eher zu erfüllen als bei z.B. körnerfressenden Gemischtköstlern mit stark herbivorem Einschlag oder gar extremen Herbivoren, da wäre dann meist Einseitigkeit vorprogrammiert.
So kompliziert ist nun mal die Umsetzung des Futtermittelrechts!
MfG
Dr. Stephan Dreyer <