Hallo lotko,
Du hast recht, jemandes Meinung zu ändern ist eines der schwiergsten zwischenmenschlichen Unterfangen. Wie Wagtail bezog ich meine Einwände v.a. auf
Handaufzuchten, deren vorsätzliche "Erzeugung" legal sein mag, für mich aber nicht legitim ist, aus den genannten Gründen, die ich gerne bei mir an einem "verkorksten" Exemplar auch vorführen kann.
Eine Frage hätte ich noch: wo sind denn eigentlich Rabenvögel vom Vermarktungsverbot gemäß § 42 (2) 2.a BNatSchG ausgenommen ? In § 43 ist nur von Ausnahmen vom Besitzverbot die Rede ?
Hallo Radulfa,
für mich ist es ausgesprochen positiv zu sehen, daß aus den Antworten, die Du gibst, und den Fragen, die diese wiederum auslösen, doch eine Art Sinneswandel zu erkennen ist.
Aus "Drusi" als Extremfall läßt sich keinesfalls ableiten, daß es eine gute Idee ist, Rabenvögel mit ins Haus zu nehmen, gerade im Winter nicht wegen des Temperaturunterschiedes. Wie Du ja selbst erkannt hast, sind Rabenvögel Individuen. Was bei "Drusi" notwendig sein mag, kann anderen Tieren schaden.
Noch nicht verstanden habe ich, warum lieber Dohle oder Rabenkrähe und nicht Nebelkrähe oder Elster ? Hast Du Dich mit den unterschiedlichen Eigenschaften dieser Arten befaßt ? Und bist deshalb zu diesem Schluß gekommen ?
Nachdem nun doch behinderte Rabenvögel in Frage kommen, müssen sie denn "zahm" sein, da Du Vogelzimmer, Haus oder Garten, sprich täglichen Wechsel erwägst ? Das schränkt die Auswahl natürlich sehr ein. Es wird noch nicht sehr deutlich, welcher Grad "Zahmheit", den man, wie Du selbst einsiehst, nicht aus dem Katalog bestellen kann, Dir vorschwebt ?
Zu bedenken geben möchte ich noch, daß sich kein Tier und kein Mensch als "Sinn"gebung des Lebens eignen und unbegleitet auch die Erwartung einer therapeutischen Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht wird. Von Deinem Alter her wäre es sicher besser, Dir selbst erst "Ziele" fürs Leben zu setzen und zu erreichen als Deine Energie mit einem weiteren Tier unnötig zu binden. Als Beispiel: ich kann mir das sehr kostspielige Hobby der Rabenvogel-Auswilderung deshalb leisten, weil ich einer guten Ausbildung und damit heutigen Verdienstmöglichkeiten Priorität eingeräumt habe. Egal, wir sind hier keine Lebensberatung.
Die Antwort der Augsburger Behörde finde ich sehr vernünftig, was heißt da störrisch ? Sie ermutigen erst 'mal nicht Hinz und Kunz dazu, die Haltung behinderter Wildtiere anzustreben.
Aber Du mußt auf den Wortlaut achten: Erst sehr konkrete Paragraphenbezüge inklusive Absatz und dann
"Das Artenschutzrecht sieht jedoch nicht vor, ..."
Was heißt das ? Na ?
Ermessensspielraum. Hat den Nachteil, daß man eine Ablehnung nicht so leicht anfechten kann. Es läge also an Dir, eine solche Behörde davon zu überzeugen, daß in Deinem Fall
"... nicht tiergerecht und somit nicht legal im Sinne..."
nicht zutrifft.
Du wolltest doch Probleme ? Sagen wir lieber Herausforderungen ?
Für Dich ist ja sowieso eine andere Behörde zuständig. Und in Gröbenzell ging es ja offenbar auch - warum schaust Du es Dir nicht an ? Dort hättest Du doch sicher eine behördlich genehmigte und damit als "tiergerecht" eingestufte Haltungsform.