Über Schutzverträge zwischen Privatpersonen wird immer wieder diskutiert und ob diese überhaupt sinnvoll sind und Gültigkeit haben. Ich nehme aber mal an, dass bisher kein Halter so einen Vertrag überhaupt mal von einem Anwalt hat prüfen lassen?! Und was nützt einem der Vertrag und ein Verstoß, wenn der Vogel dann nicht herausgegeben wird? Dann muss man wohl vor die Gerichte ziehen, die Polizei oder ein Ordnungsamt wird den Vogel mit Sicherheit nicht herausholen (dürfen). Da könnte dann ja jeder daherkommen und meinen, etwas stimme nicht, er wolle ihn zurück.
Ob die Schutzgebühr bei Rückgabe des Vogels erstattet wird, kann man, wie vieles andere, sicher auch festlegen.