A
-AH-
Guest
Ist es nicht so, daß "Ottonormalverbraucher" im Wald, fernab der Gehwege nichts zu suchen hat, geschweige denn zu vergraben? Ob der Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung fehlt, könnte man Demzufolge auch anzweifeln, wenn man denn wollte. Klar....Wo kein Kläger, da kein Richter!Nur die Ruhe ... Weiterhelfen kann der sowieso nicht und eine Meldepflicht an ihn gibt es auch nicht. Zum zweiten fehlt es am Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung, wenn man den Vogel vergräbt.
VG
Pere
Ich möchte einem Forenneuling zumindest nicht beipflichten, einen toten Greifvogel von der Straße zu nehmen, ihm einige Federn zu rupfen und dann im Wald zu begraben. Er darf aber gerne den Müll am Wegrand aufsammeln und Zuhause in die dafür vorgesehenen Behältnisse "begraben".
Nichts für Ungut!