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Vogelklappe
Foren-Guru
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Hallo zusammen,
dieses Thema stelle ich hier ein, weil unberingte Haustauben definitiv zu den herrenlosen Tieren gezählt werden, um die sich etliche in diesem Forum aktiv kümmern.
Ihr könntet mir alle einen Gefallen tun und die jeweils zuständigen Ämter in Euren Kommunen fragen, wie das Staatsziel Tierschutz (http://politik-gesellschaft-deutsch...taatsziel_tierschutz_seit_2002_im_grundgesetz) sowie das Tierschutzgesetz in Bezug auf verletzte oder anderweitig hilfsbedürftige herrenlose Tiere konkret umgesetzt wird.
Jagdwild wegen des fehlenden Aneignungsrechts explizit außen vorlassen, aber:
- auch besonders geschützte Wildtiere darf man aufnehmen, wenn sie hilfsbedürftig sind und muß sie nach § 45 (5) BNatSchG unverzüglich wieder freilassen, "sobald sie sich selbständig erhalten können" (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf), jedoch ist dies nach § 3 (4.) verboten, solange sie nicht auf die artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet sind (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html). Ist das Tier verletzt oder pflegebedürftig, so daß man die Versorgung selbst nicht leisten kann, muß einem die Behörde sagen, wohin mit dem Tier.
- herrenlose Tiere könnte man sich zwar aneignen, aber das wollen viele gar nicht, sondern nur, daß den Tieren geholfen wird.
Nicht alle Tierheime nehmen wildlebende Tiere auf, z. B. Berlin: http://www.tierschutz-berlin.de/index.php?id=162
Daher meine Bitte: Fragt Eure Gemeinde, wo der Finder eines herrenlosen Tieres, das eindeutig Hilfe braucht, dieses - für ihn kostenneutral - abgeben kann (wie gesagt: unter Beachtung des Staatsziels Tierschutz), überprüft die Antwort ! und schickt sie mir dann. Die von Berlin gibt's demnächst bei mir.
dieses Thema stelle ich hier ein, weil unberingte Haustauben definitiv zu den herrenlosen Tieren gezählt werden, um die sich etliche in diesem Forum aktiv kümmern.
Ihr könntet mir alle einen Gefallen tun und die jeweils zuständigen Ämter in Euren Kommunen fragen, wie das Staatsziel Tierschutz (http://politik-gesellschaft-deutsch...taatsziel_tierschutz_seit_2002_im_grundgesetz) sowie das Tierschutzgesetz in Bezug auf verletzte oder anderweitig hilfsbedürftige herrenlose Tiere konkret umgesetzt wird.
Jagdwild wegen des fehlenden Aneignungsrechts explizit außen vorlassen, aber:
- auch besonders geschützte Wildtiere darf man aufnehmen, wenn sie hilfsbedürftig sind und muß sie nach § 45 (5) BNatSchG unverzüglich wieder freilassen, "sobald sie sich selbständig erhalten können" (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnatschg_2009/gesamt.pdf), jedoch ist dies nach § 3 (4.) verboten, solange sie nicht auf die artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet sind (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html). Ist das Tier verletzt oder pflegebedürftig, so daß man die Versorgung selbst nicht leisten kann, muß einem die Behörde sagen, wohin mit dem Tier.
- herrenlose Tiere könnte man sich zwar aneignen, aber das wollen viele gar nicht, sondern nur, daß den Tieren geholfen wird.
Nicht alle Tierheime nehmen wildlebende Tiere auf, z. B. Berlin: http://www.tierschutz-berlin.de/index.php?id=162
Daher meine Bitte: Fragt Eure Gemeinde, wo der Finder eines herrenlosen Tieres, das eindeutig Hilfe braucht, dieses - für ihn kostenneutral - abgeben kann (wie gesagt: unter Beachtung des Staatsziels Tierschutz), überprüft die Antwort ! und schickt sie mir dann. Die von Berlin gibt's demnächst bei mir.