Rechtlich sieht es meines Wissens nach so aus, dass ...
Moin all
... der Vermieter die Haltung einer Anzahl von Kleintieren bis zur Größe eines Karnickels nicht verbieten darf.
Etwaige diesbezügliche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, denn sie beträfen ja auch ein Aquarium mit mundfaulen Fischen, das Häschen, eine Schildkröte, das Meerschweinchen oder anderes harmloses Kleingetier!
Hunde, sowie auch einen Grauen oder Beos darf er aber sehr wohl verbieten und bekommt damit auch recht, denn die können recht unangenehme Begleiterscheinungen "machen".
Damit sind nicht die Befürchtungen des Vermieters bezüglich evtl. Kackerei in der mit Teppich gemieteten Wohnung und auch nicht die Nagearbeiten an der holzvertäfelten Decke gemeint (dafür haftet der Mieter bei seinem Auszug), sondern allein und ausschließlich die Lärmentwicklung, die mit manchem Haustier eben einhergehen kann.
Ob aber nun eine Klausel wirksam ist oder nicht, ist immer nur im Nachhinein (und auch nur im Streitfall) interessant, wenn man den Vertrag unterschrieben hat und in der Bude wohnt ...
Wenn dann die Nachbarn sich über den Vogellärm beschweren, hat der Vermieter die verschuldensunabhängige Pflicht, dies abzustellen - sonst können die Mitmieter des Vogelhalters die Miete kürzen.
Dazu benötigt der Vermieter vor Gericht aber ein akribisch geführtes und belegtes Lärmprotokoll (Zeugen evtl. sogar ein Dezibel-Guachten aus der Nachbarwohnung), aus dem z.B. extreme Lärmentwicklung auch zu den Ruhezeiten hervorgeht.
Die Klage gegen einen unliebsamen Vogelhalter kostet den Vermieter also sehr viel Geld, wenn ein Vogelfreund erst einmal dort wohnt und nicht raus will ...
Mein Vermieter wurde von einer lieben Mitmieterin, mit der ich aus anderen Gründen seit meinem Einzug 1988 im Clinch liege, diesbezüglich (Wegnahme meiner Vögel*) ganz erheblich unter Druck gesetzt.
* 4 Wellis (3/1) / 4 Kanis (1/3) / 4 Exoten (2/2) plus immer so zwischen 10 und maximal 20 Kani- und Silberschnäbelchen-Nachzuchten
Von einer netten Nachbarin (auch über 70) weiß ich, dass der Vermieter meiner Intimfeindin gesagt hat, dass man mir die Tiere nicht wegnehmen könne ...
Andererseits kann kein Vermieter dazu gezwungen werden, einen ganz bestimmten Mieter zu akzeptieren!!!
Daher würde ich immer empfehlen, in den Formularen nichts oder nur auf ausdrückliches Verlangen (welche Art und Anzahl Haustiere halten Sie?) bzw. im Vorgespräch nur auf Ansprache anzugeben, dass man eine kleine Schar Kleinstvögel hält.
Sonst würde ich es verschweigen (die Viecher sind dannn einnfach da!!!), weil man sich sicher sein kann, dass die Gerichte einem die Tiere nicht wegnehmen, wenn es sich nicht gerade um so durchdringende Schreihälse der Lärmklasse Graue, Nymphen oder auch Beos handelt.
Selbst bei 14 Wellis würde ich nur dann eine Gefahr für das Mietverhältnis sehen, wenn die regelmäßig des Nachts um 23.30 Uhr noch einmal so richtig durchstarten.
Selbst das muss aber nachprüfbar bewiesen werden!!!