Bestandsveränderungsanzeige von Nachzuchten

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die Mösch

Guest
Hallo,

ich habe eine Frage: Nachzuchten von Vögel (hier Cardueliden), die unter §6 Abs. 2 BArtSchV für besonders geschützte Vögel fallen, wann meldet Ihr diese Eurer Behörde? Wenn sie flügge oder wenn sie komplett selbstständig geworden sind?
 
Hallo

Ulrike
kommt darauf an wie die Behörde es wunscht.

Hier in Niedersachsen 2x im Jahr "März u. Oktober)

Zu- u. Abgänge werden ja im Bestandsbuch geführt.
 
Thema: Bestandsveränderungsanzeige von Nachzuchten
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