Hallo Winne,
hab was gefunden, dass dich interessieren könnte.
Der Nachfolgende Text wurde vom Webseite des Zolls kopiert und ist nicht mein geistiges Eigentum. Die Verbreitung erfolgt nur in guter Absicht, einen Forumskollegen zu helfen. Für mögliche Fehlinformationen hafte ich nicht.
Einfuhr von Heimvögeln im Reiseverkehr
Für Heimvögel, die im Reiseverkehr oder im Rahmen eines Umzugs in die Europäische Union verbracht werden, bestehen ebenfalls Beschränkungen. So ist die Einfuhr unter anderem nur dann möglich, wenn die Heimvögel aus bestimmten Nicht-EU-Staaten stammen und von einer Bescheinigung eines amtlichen Tierarztes des Versandlandes sowie einer vorgeschriebenen Erklärung des Tierbesitzers begleitet werden. Diese Vereinfachung gilt für höchstens fünf Heimvögel.
Ferner dürfen Heimvögel nur über eine Zollstelle, der eine veterinärrechtliche Grenzkontrollstelle zugeordnet ist, in die Europäische Union eingeführt werden. Die in Deutschland befugten Zollstellen sind im Dienststellenverzeichnis der Zollverwaltung mit dem Satz "Abfertigung von lebenden und toten Tieren, Teilen und Erzeugnissen davon, Rohstoffen und Abfällen von Tieren sowie sonstigen Gegenständen, die Träger von Ansteckungsstoff sein können gemäß § 2 a Abs. 1 TierSG." gekennzeichnet.
Ausnahmen von den oben angeführten Beschränkungen bestehen für Heimvögel aus einigen Nicht-EU-Staaten, wie z.B. der Schweiz, Grönland, Andorra, Lichtenstein, etc. Für diese Länder gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Verbringen von Heimvögeln aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer oder beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
In enger Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden überprüfen die Zollstellen an den EU-Außengrenzen sowie an den Flug- und Seehäfen alle Sendungen auf ihre Herkunft und auf eine eventuelle Gefährdung.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und Voraussetzungen für die Einfuhr von Erzeugnissen/Heimvögeln hinsichtlich der Geflügelgrippe (Avian Influenza) erhalten Sie beim Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Europäischen Union, bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland und bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden.
Quelle: Zoll.de
Winne, ich hoffe ich konnte dir damit einigermaßen helfen und würde mich sehr freuen, wenn du uns hier mitteilen würdest, was die Behörden dir nun mitgeteilt haben. Denn nur dadurch lebt unser Forum und nur dadurch kann er weiterbestehen. Viele Leute stellen Fragen und bekommen Antworten, aber sie nehmen sich nicht die Zeit zu berichten, was sich nun ergeben hat. Und das finde ich persönlich unverschämt.
LG
Joe