Peregrinus schrieb:
1) Mit den Federn von Vögeln, die dem Jagdrecht unterliegen (v. a. Greifvögel und Falken) korrigiere ich mich: Der Jagdausübungsberechtigte darf sich diese aneignen und auch in Besitz nehmen. Er darf sich auch einen beispielsweise in seinem Revier tot gefunden Habicht für sich präparieren lassen. Dafür hat er dann Anspruch auf eine CITES-Bescheinigung, die er sich (vermutlich) ausstellen lassen muß (Urteil des VG Freiburg vom 27.10.1994, obwohl § 43 Abs. 5 BNatSchG eigentlich dagegen spricht - hier hat das Aneignungsrecht nach Jagdrecht Priorität).
In § 1 Abs. 5 BJagdG heißt es: „Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.“
Hier steht nichts von Federn. Der Jagdausübungsberechtigte darf sich logischerweise auch Federn aneignen (klar, wenn er sogar einen toten Habicht in Besitz nehmen darf) - obwohl, muß er sich dann eine CITES-Bescheinigung ausstellen lassen? Ich weiß aber nicht, ob er einen Anspruch auf eine Feder hat, sprich, ob ich mich jagdrechtlich strafbar mache, wenn ich ungefragt eine Feder mitnehme.
Weiß das jemand???
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2) Für in Gefangenschaft gehaltene Vögel habe ich den § 43 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gefunden, nachdem eben legal gehaltene Greifvögel vom Besitzverbot ausgenommen sind (allerdings mit CITES). Folglich sind auch die Federn legal. Ob man sich für eine solche Feder nun eine (CITES-)Bescheinigung ausstellen lassen muß, weiß ich nicht.
Weiß das jemand???
3) Jedenfalls unterliegen solche Vögel grundsätzlich einem Vermarktungsverbot (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG), also Verschenken von Federn möglich, Verkaufen nicht. In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen...
4)
Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???
5) Natürlich kann jeder bei einer wild gefundenen Feder behaupten, er habe sie von einem Züchter oder aus einer Falknerei. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber über einen Gentest nachgewiesen werden (das meinte ich mit der Nachweispflicht, denn für jede Feder eine Bescheinigung ausstellen – glaub ich nicht). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich eine Behörde nicht damit zufrieden gibt, wenn jemand behauptet, seine Adlerfeder sei von einem Falkner. Das müssten dann schon größere Mengen Federn sein oder ein Verdacht auf gewinnbringende Vermarktung vorliegen, dass es da Probleme gibt.
VG
Pere
Hallo Pere
Du hast dir wirklich Mühe gemacht,Kompliment.
In medias re:
1) Zu
§ 1 Abs. 5 BJagdG . Könnte man Abwurfstangen und Eier als Teile von Tieren rubrizieren?! Dann dürfte nämlich für Federn das gleiche gelten,auch wenn es namentlich nicht erwähnt (aber auch nicht explizit ausgeklammert) wurde. Wie du selbst schon angemerkt hast.
Zu dem Beispiel mit dem Habicht kann ich dir ganz konkret antworten (weil mir mein zuständiger Beamter mir eine ähnlichen Fall,allerdings ging es da um einen Waldkauz,unlängst geschildert hat).
Also,bei Todfunden aus dem Revier kann der Jagdausübungsberechtigte diese präparieren lassen und zum Eigenbedarf verwenden. Dafür braucht er keine EU-Bescheinigung! (Weil er ja nachweislich berechtigt ist Todfunde oder Teile daraus sich legal anzueignen)
Will er das Präparat oder den toten Vogel abgeben,braucht er dazu sehr wohl eine EU-Bescheinigung,welche er sich austellen lassen muß bei seiner Behörde. Allerdings,jetzt kommts,er bekommt dafür keine Vermartungsgenehmigung! Das heißt einewn entsprechenden Eintrag/Stempel in das Papier. Damit soll wohl dem Missbrauch vorgebeugt werden...
Was deine Feder angeht:Rein rechtlich machst du dich der Wilderei schuldig,oder zumindest des Diebstahls (rein jagdrechtlich jetzt,nicht artenschutzrechtlich). Allerdings,jetzt kommen wir zur Praxis,wird wohl kein Jagdpächter dir daraus einen Strick drehen wenn du für ihn uninteressante Teile von Tieren wie Federn an dich nimmst. Solange es nicht jagdbares Wild ist,welches du entwendest...
Hier wird auch immer wieder von irgendwelchen Benehmigungen von der Naturbehörde die Rede. Welche generell erlauben Federn beispielsweise an sich zu nehmen ?!? Ich persönlich habe davon nichts. Warum steht wenige Zeilen weiter oben,im gleichen Absatz. Außerdem sind Federsammlungen weder genehmigungs- noch meldepflichtig! Solange ich die Federn nicht veräußere (oder öffentlich austelle) - und dafür bekomme ich keine Genehmigung,auch wenn ich sie behördlich erlaubt aufsammeln kann - kräht kein Hahn danach. Wenn doch holst du dir beim Jagdpächter eine Bescheinigung dass er dir div. Federn geschenkt hat... (entsprechend datiert
)
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2) Wenn du eine Feder eines Zuchtvogel (oder Beizvogels) abgibst,dann brauchst du,rein nach den Gesetzesvorlagen,eine BU-Bescheinigung dafür. Und die Vermarktung darf nicht untersagt sein.
Da bewegen sich manche Züchter und Falkner bei Ebay auf sehr dünnem Eis. Welche lediglich eine (für den Verkauf ungültige) CITES,und dazu noch als ungültige (weil behördlich nicht anerkannte) Kopie und dann noch für den Vogel und nicht die angebotenen Federn mitliefern. Das ist auch für den Käufer ein heißes Eisen...
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3) Das generelle Vermarktungsverbot bezieht sich auf Vögel welche beispielsweise der Natur entnommen wurden,behördlich genehmigt,oder welche nicht einer Zucht generell entstammen. (Früher gab es die unsinnige F1 und F2 Regelung,welche besagt dass erst die Jungen eines behördlich gemeldeten Zuchtpaares vermarktet werden durften)
Zuchtvögel und daraus resultierender Nachwuchs sind automatisch nach heutigem EU-Recht vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Müssen aber mir dafür explizit ausgestellten EU-Bescheinigungen weitergegeben werden.
Deswegen sind die Vögel und deren Teile von Falknereien auch vom Vermarktungsgebot ausgenommen.
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4) Kannst du. Beziehungsweise bekommst du.
(Ist aber nicht ganz billig:o )
Habe mir gerade letzte Woche Federn von Mönchsgeier,Schmutzgeier,Weisskopfseeadler,Kaiseradler und Eurp. Seeadler geholt. Die werde ich mit den entsprechenden Papieren evtl. auktionieren...
Allerdings sollte man daruf achten dass entweder die gelben EU-Papiere dabei sind.
Für die Feder,nicht den Vogel oder zumindest einem behördlich genehmigte Bescheinigung ausgestellt/ausgehändigt wird,auf Basis derer man sich dann selbst eine EU-Bescheinigung ausstellen lassen kann (wenn man die Feder weitergibt)
5) Siehe Punkt 4.
Gentest wegen einer Feder?! Wohl kaum. Mittlerweile haben es die Behörden auch eingesehen und handeln das Thema Federn weitaus kulanter als es früher der Fall war. Zumindest wenn es um den sogenannten Hausrat geht.
Was die von dir erwähnter Adlerfeder angeht: Rein rechtlich brauchst du selbst für den Hausgebrauch dafür Papiere. In der Praxis geben sich mittlerweile viele Behörden damit zufrieden wenn du eine Bescheinigung eines Falkners oder eines Züchters vorweisen kannst. Der einen entsprechenden Vogel nachweislich gemeldet hat/hatte und dir eine (auch formlose) Bescheinigung ausgestellt hat. (Am besten richtig datiert
...)
Wenn du die Feder weitergibst oder veräußerst wird es kompliziert. Denn was (teilweise) nur geduldet ist,und nicht gesetzlich abgesichert (die Duldung) kann später einmal zu Problemen führen,wenn ein Sinneswandel bei den Behörden (warum auch immer) einsetzen sollte. Das kann selbst Jahre später der Fall sein..
Da ist man mit einer entsprechenden amtlichen Bescheinigung (EU-Papier) für die Feder auf der sicheren Seite.
Gruss
Heliman