Hallo,
ich bezog mich eigentlich darauf, dass in dem einen Dorf vielleicht ein 30 minütiges lockeres Gespräch mit dem AV, ein kurzer Rundgang durch die Anlage (zusammen mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde) und das Abdrücken einer Verwaltungsgebühr für das Erlangen eines Sachkundenachweises ausreicht und im Nachbardorf zusätzlich das Absolvieren eines Zoo-Praktikums, eines Lehrgangs oder das Ablegen einer Prüfung verlangt werden kann. Die Kriterien für den Sachkundenachweis bestimmt der jeweils zuständige AV und das offenbar weitestgehend nach Gutdünken.
Dass das eine Dorf dann zu einer Kreisstadt gehört und das andere Dorf 500m weiter zum Landkreis und damit der AV im einen Fall dem Landratsamt und im anderen Fall der Stadtverwaltung unterstellt ist, o.k., der springende Punkt ist doch aber einfach nur, dass jeweils ein anderer AV dafür zuständig ist. Deshalb finde ich den Gang zur Gemeindeverwaltung so oder so kein schlechter Tipp, denn dort erfährt man im Zweifelsfall, wer genau für den Fall zuständig ist.
Und bezüglich der Meldepflicht ist das in Bayern nach meinem Kenntnisstand so geregelt, dass dafür die Untere Naturschutzbehörde zuständig ist und eben nicht -wie in Baden-Württemberg- die Regierungspräsidien. Das meinte ich mit der größeren verwaltungsrechtlichen Kompetenz.
Viele Grüße