Wenn Du den gesamten Thread aufmerksam gelesen hättest
kann dich beruhigen, denn ich habe den gesamten thread gelesen. Auch wenn es wegen Buchstabensortierens in manchen Postings nicht wirklich lustig war.
wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass es sich um eine Diskussion über den Freiflug von Vögeln und dessen Problematik handelt.
gewiss ist mir nicht entgangen, dass endemische Wildvögel/Greifvögel, und deren natürlicher Überlebenskampf/Futterbeschaffung, die angesprochene Problematik darstellen. Ferner habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich die Wut der geschädigten Taubenhalter durchaus verstehen kann. Selbige rechtfertigt nun aber nicht, wegen eines Hobbies (oder was ist es sonst?) die Dezimierung geschützter Wildtiere einzufordern, oder selbige als dumme Viecher herab zu würdigen.
Da Du Dich als Angehörige der Jod-S11-Fraktion, mit Vögeln beschäftigst, die lediglich vereinzelt als Gefangenschaftsflüchtlinge in den Genuss der Freiheit kommen, spreche ich Dir jegliche Kompetenz hinsichtlich dieses Themas ab.
tststs, im Gegenzug spreche ich Dir jegliche Kompetenz ab, da Du glaubst zu wissen, mit welchen Vogelarten ich mich beschäftige. Aber wer weiss, vielleicht hast Du Recht mit Deiner Vermutung, dass Papageienhalter sich ausschliesslich mit den von ihnen eingesperrten Arten beschäftigen, und ansonsten mit Scheuklappen rumlaufen. Ist ja ne prächtige Unterstellung, kompliment!
Mal eben den Leserbrief eines Hintertupfinger Kirchenblättchens als Diskussionsbeitrag einzubringen, der jeglicher Beweise entbehrt, untermauert Dein Kompetenzdefizit.
Der von dir angesprochene Hintertupfinger Leserbrief ist vom Naturschutzbüro veröffentlich worden! Selbst wenn das nicht geschehen wäre, hätte es nichts an der Tatsache geändert, dass dieser Wanderfalke vergiftet worden ist. Der Beweis dass dem so war, ist von Veterinärmedizinern erbracht worden, und ist im Bericht der Kriminalpolizei in der Presse veröffentlich worden. Wie Du siehst, mangelt es nicht an Beweisen, sondern einzig daran, den oder die Täter endlich zu ermitteln, um ihn für sein kriminelles Handeln zur Strafanzeige bringen zu können.