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eineperson123
Neuling
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Hallo,
und zwar musste ich meine Graupapagei Dame nach 2 gemeinsamen Jahren (sie ist auch 2 Jahre alt) abgeben. Der Grund war, dass mir die Unterstützung der anderen zuhause fehlte und sie dazu ja noch einen Partner brauchte. Weil ich unter den Umständen keinen zweiten Vogel holen konnte, fühlte ich mich für ihr Wohl gezwungen sie abzugeben. Ich wollte es aber keines Wegs, das war einfach die Verzweiflung. Beim Verkauf habe ich einen Kaufvertrag konstruiert, in dem ich Bedingungen formulierte, gemäß denen bei einem Weiterverkauf erst das Recht zum Rückkauf bei mir bleibt. Das heißt der Käufer kann den Vogel an keinen anderen als mich zurückgeben. Das Problem ist, solange der Käufer den Vogel nicht verkauft, habe ich kein Recht auf sie. Ich dachte eher, der Käufer ist eh schon um die 50, irgendwann bekomme ich sie also mit Sicherheit zurück.... Kann sie sich in 20 Jahren überhaupt noch an mich erinnern?
Beim Verkauf hatten wir abgemacht, dass ich sie ab und zu besuchen dürfe. Ich durfte sie nun nach 6 Monaten zum ersten (und voraussichtlich letzten) mal sehen. Als ich dort war hieß es, ich könne nicht ständig dort vorbei kommen und müsse mich endgültig trennen. Schließlich wurde ich noch am selben Tag auf WhatsApp blockiert, wie ich dann gesehen habe.
Natürlich ist es andererseits auch verständlich, dass der Käufer sie nicht mehr zurück geben möchte. Dafür wurde sie ja aufgenommen. Aber sich derartig von mir zu distanzieren und mich komplett von ihr trennen zu wollen ist schon schade. Der Käufer hat sich auch Mühe gegeben, eine papageienfreundliche Umgebung zu bilden. Wobei man sagen muss, dass die Wohnung schon so klein ist, dass kaum "Frei"flug Fläche bleibt. Meine kleine hat mich, als ich dort war, wie früher begrüßt und blieb lange auf meiner Schulter und ging mir wieder zum Mund. Ich mache mir aber sorgen, weil sie früher immer so lebendig und laut war. Immer am plappern und hin und her fliegen. Und jetzt so leblos :/
Nun haben sich meine Umstände gebessert - hätte ich das so gewusst, hätte ich sie damals niemals weggegeben. Ich habe das Geld von ihrem Verkauf nicht angerührt und im Gegenteil drauf spart. Ich habe sie auch noch nicht bei der Behörde umgemeldet. Könnte das mehrfache zahlen, um sie zurück zu bekommen. Der Käufer war aber schon beim Besuch, als ich implizierte sie gerne zurücknehmen zu können, sehr distanziert.
Ein anderer Punkt wäre, ob ich den Partnervogel nicht auch aufnehmen müsste dann, ich weiß aber nicht mal wie gut die sich überhaupt verstehen..
Ich weiß, viele werden sagen, verkauft also Pech gehabt. Aber ich möchte sie dennoch zurück.
Ich bitte um Rat, wie (bzw. ob) ich sie zurück bekommen kann?
und zwar musste ich meine Graupapagei Dame nach 2 gemeinsamen Jahren (sie ist auch 2 Jahre alt) abgeben. Der Grund war, dass mir die Unterstützung der anderen zuhause fehlte und sie dazu ja noch einen Partner brauchte. Weil ich unter den Umständen keinen zweiten Vogel holen konnte, fühlte ich mich für ihr Wohl gezwungen sie abzugeben. Ich wollte es aber keines Wegs, das war einfach die Verzweiflung. Beim Verkauf habe ich einen Kaufvertrag konstruiert, in dem ich Bedingungen formulierte, gemäß denen bei einem Weiterverkauf erst das Recht zum Rückkauf bei mir bleibt. Das heißt der Käufer kann den Vogel an keinen anderen als mich zurückgeben. Das Problem ist, solange der Käufer den Vogel nicht verkauft, habe ich kein Recht auf sie. Ich dachte eher, der Käufer ist eh schon um die 50, irgendwann bekomme ich sie also mit Sicherheit zurück.... Kann sie sich in 20 Jahren überhaupt noch an mich erinnern?
Beim Verkauf hatten wir abgemacht, dass ich sie ab und zu besuchen dürfe. Ich durfte sie nun nach 6 Monaten zum ersten (und voraussichtlich letzten) mal sehen. Als ich dort war hieß es, ich könne nicht ständig dort vorbei kommen und müsse mich endgültig trennen. Schließlich wurde ich noch am selben Tag auf WhatsApp blockiert, wie ich dann gesehen habe.
Natürlich ist es andererseits auch verständlich, dass der Käufer sie nicht mehr zurück geben möchte. Dafür wurde sie ja aufgenommen. Aber sich derartig von mir zu distanzieren und mich komplett von ihr trennen zu wollen ist schon schade. Der Käufer hat sich auch Mühe gegeben, eine papageienfreundliche Umgebung zu bilden. Wobei man sagen muss, dass die Wohnung schon so klein ist, dass kaum "Frei"flug Fläche bleibt. Meine kleine hat mich, als ich dort war, wie früher begrüßt und blieb lange auf meiner Schulter und ging mir wieder zum Mund. Ich mache mir aber sorgen, weil sie früher immer so lebendig und laut war. Immer am plappern und hin und her fliegen. Und jetzt so leblos :/
Nun haben sich meine Umstände gebessert - hätte ich das so gewusst, hätte ich sie damals niemals weggegeben. Ich habe das Geld von ihrem Verkauf nicht angerührt und im Gegenteil drauf spart. Ich habe sie auch noch nicht bei der Behörde umgemeldet. Könnte das mehrfache zahlen, um sie zurück zu bekommen. Der Käufer war aber schon beim Besuch, als ich implizierte sie gerne zurücknehmen zu können, sehr distanziert.
Ein anderer Punkt wäre, ob ich den Partnervogel nicht auch aufnehmen müsste dann, ich weiß aber nicht mal wie gut die sich überhaupt verstehen..
Ich weiß, viele werden sagen, verkauft also Pech gehabt. Aber ich möchte sie dennoch zurück.
Ich bitte um Rat, wie (bzw. ob) ich sie zurück bekommen kann?