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eric
Guest
Er wurde nun vom Amtsvertreter abgeholt und euthanasiert.
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da kommt man ins grübeln......PS: Mal ganz böse in Gedanken: Die Amtsperson die ihn abholte, hatte ein Glasauge. Was müsste ich mit einem so behinderten Vogel machen?
Ich weiß nicht, welche Bedeutung eine Verordnung in der Schweiz hat, in Deutschland zumindest hat sie Gesetzescharakter. Und zumindest hier wird jede Verordnung auch nur von 1-2 Personen geschrieben, wie im Übrigen auch die Gesetze. Die gehen dann noch durch diverse Gremien, aber dort werden sie nur geringfügig verändert oder durchgewunken. Insofern stellt sich die Frage, was man unter "von ein bis zwei Personen verfasst" verstehen soll.Begründung war, dass es in der Verordnung des Kantons so stehe. Die Verordnung wurde von ein bis zwei Personen so verfasst..
Solche Aussagen sind Deinem derzeitigen Frust geschuldet, insofern ist dieser Lapsus ein Stück weit erklärbar. Objektiv betrachtet natürlich völlig daneben, weil jemand mit Glasauge seine Funktion in der menschlichen Population voll und ganz erfüllen kann (einschließlich Reproduktion), während ein nicht voll flugfähiger Vogel oder ein Vogel mit nur einem Auge aus Populationssicht verloren ist.PS: Mal ganz böse in Gedanken: Die Amtsperson die ihn abholte, hatte ein Glasauge. Was müsste ich mit einem so behinderten Vogel machen?