Hallo,
hier die Mittelung des LV 13
Über interessante Neuigkeiten für die Mischlingszüchter in NRW berichtet DKB-Referent für Natur- und Artenschutz Rudolf Hennigs:
Fachgruppe: MCE
Seit dem 23. September 08 müssen in NRW die Mischlingsnachzuchten von besonders geschützten europäischen Vögel und Kanarienvögel ( z.B. Stieglitz x Kanarienvogel) nicht mehr mit Artenschutzringe beringt werden. Die unteren Landschaftsbehörden sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend informiert.
Die Mischlinge müssen mit einem Verbandsring „DKB“ mit der empfohlenen Ringgröße beringt werden. Diese Regelung gilt auch für die DM in Bad Salzuflen wo Züchter aus anderen Bundesländer, die keine Artenschutzringe mehr benötigen, Mischlinge ausstellen können.
Nachzuchten von europäischen Vögel müssen mit einem geschlossenen vorschriftsmäßigen Artenschutzring beringt werden.
In den Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden europäische Vögel mit offenen Artenschutzringe verkauft. Die offenen Artenschutzringe sind ausschließlich für eine Nachberingung. Diese darf nur im Beisein der zuständigen Behörde erfolgen. Alle europäischen Vögel die mit einem offenen Artenschutzring beringt sind, müssen von der zuständigen Behörde eine schriftliche Bestätigung mit Ringnummer des Vogel haben. Bei Abgabe von Vogel mit offenem Artenschutzring, wo die Bestätigung der Behörde fehlt und ein Herkunftsnachweis unvollständig ist, werden von den Behörden eingezogen. Auch alle Nachzuchten, die schon einige Jahre zurückliegen, werden miteingezogen.
Rudolf Hennings
Ich hoffe, das jetzt einiges geklärt ist.
mfg
vogelwit