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Caro1
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Hallo,
hab heute in der Zeitung gelesen, dass das halten von Yorkshire-Terriern in Mietwohnungen immer erlaubt ist, da sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen. Sie gelten im Mietrecht als Kleintiere, zu denen auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel zählen, die auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.
So nun steht da Ziervögel. Was würde denn eurer Meinung alles zu ihnen gehören? Werden Papageien da auch dazugezählt (in meinem Fall Hahn's Zwergaras) ?
Danke schonmal für eure Antworten
Viele Grüße Caro
hab heute in der Zeitung gelesen, dass das halten von Yorkshire-Terriern in Mietwohnungen immer erlaubt ist, da sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen. Sie gelten im Mietrecht als Kleintiere, zu denen auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel zählen, die auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.
So nun steht da Ziervögel. Was würde denn eurer Meinung alles zu ihnen gehören? Werden Papageien da auch dazugezählt (in meinem Fall Hahn's Zwergaras) ?
Danke schonmal für eure Antworten
Viele Grüße Caro