CocoRico † 2016
† 7. Juli 2016
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Hallo zusammen,
mit dem Hausmeister meiner Hausgemeinschaft habe ich ein Problem, welches ich notfalls auch über einen Rechtsanwalt regeln lasse.
Das Problem ist folgendes: Ich wohne seit Mai 2003 in dieser Wohnung und hatte von jeher ein dreistöckiges weißes Getränkeregal auf dem Balkon stehen, welches über die Balkonbrüstung ragte und von der Straßeneinfahrt zu sehen war.
Da ich nun aber mehr Getränkekisten auf dem Balkon lagern muss als zuvor, habe ich mir vergangenes WE ein breiteres, höheres, schwarzes Regal gekauft. Dieses ist ca. 1,90 m hoch und steht standsicher.
Und genau an der Farbe regt sich der Hausmeister auf.
Heute habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, worin es heißt:
"Aufbauten auf Balkonen sind nur bis zur Brustüngshöhe zulässig. Offensichtlich ist das Regal aber höher. Wir bitten Sie daher, das Regal unverzüglich zu entfernen."
Wie ich oben bereits erwähnt habe, wohne ich schon einige Jahre hier im Haus und hatte nie Probleme mit dem alten Regal. Auch die Hausverwaltung hat sich diesbzgl. nie an mich gewandt. Und somit von allen geduldet.
An meinem Arbeitsplatz ist ein Abteilungsleiter tätig, dessen Tochter Anwältin ist, aber nicht im Mietrecht. Diese hat folgendes an ihren Vater geschrieben:
"Gehört ein Balkon zur vermieteten Wohnung, kann der Mieter ihn grundsätzlich nach seiner freien Verfügung nutzen, soweit nicht die Rechte der Mitmieter oder des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.
Das bedeutet z.B., dass der Mieter auf dem Balkon Wäsche trocknen darf (LG
Nürnberg-Fürth WuM 90, 199). Ebenso darf der Mieter grundsätzlich einen
unauffälligen Sichtschutz (AG Köln WuM 99, 331) und ein Rankgitter anbringen (AG Schöneberg MM 85, 277). Ein überwiegendes Informationsinteresse des Mieters kann ihn auch berechtigen, eine Parabolantenne am Balkon zu befestigen (BGH WuM 2006,
2. Grundsätzlich darf der Mieter auch Blumenkästen am Balkon anbringen.
Zu einem Regal habe ich keine Entscheidung gefunden. Es dürfte sich hier aber
genauso verhalten.
Grundsätzlich gilt: Man kann den Balkon so nutzen wie man möchte, auch wenn die anderen Mieter nicht immer 100 % einverstanden sind mit der Art der Nutzung.
Seine Grenzen findet der Spaß jedoch dort, wo die Mitmieter über das erträgliche Maß hinaus gestört werden.""
Hier im Haus wohnen einige Eigentümer und keiner regt sich darüber auf bis auf den Hausmeister, der auch Eigentümer ist. Er selbst hat auch einen Schrank auf dem Balkon stehen, der allerdings nur etwas über die Brüstung geht, aber dort immer Dinge stabelt, die dann eben massiv über die Brüstung ragen und für jedermann sichtbar sind.
Auf dem Balkon über mir, steht etwas gelbes, was auch weit über die Brüstung ragt. Im Prinzip fast so hoch wie mein Regal.
Im EG neben dem Hausmeister, stehen auch diverse Dinge auf dem Balkon, die ebenfalls über die Brüstung herausragen, z.B. diverse Kommoden (knapp über der Brüstung), Leitern und eben solche Dinge. Auf den Kommoden sind auch Dinge gestabelt.
Mir persönlich ist das alles egal, was andere auf dem Balkon lagern und was nicht, denke aber, wenn es anderen gestattet ist, Sachen auf dem Balkon zu lagern, die über die Brüstung herausragen, es auch mein gutes Recht ist, dies zu tun, zudem ich das schon jahrelang prakteziere. Ist halt schwarz und nicht weiss.
In meinem Mietvertrag ist nichts verzeichnet, dass ich nichts auf dem Balkon stellen darf. Der Balkon ist mitangemietet.
Kennt sich hier jemand im Forum aus, ob es nun gestattet ist oder nicht, dass ich mein Regal weiterhin auf dem Balkon lassen darf.
Fakt ist, dem Hausverwalter werde ich auch schreiben, dass es jahrelang geduldet wurde, dass ich bereits im April 2009 eine Reklamation hatte und dieser bis dato nicht beachtet wurde (beim anmachen des Kaltwassers brummt es minutenlang und Wasserhähne vibrieren. Hausmeister hat es abgelehnt dies dem Verwalter mitzuteilen, da er sich an den Kosten beteiligen muss )
Rein zur Info: Der Hausmeister ist ein Egoist, will er etwas haben, bricht er sich bald das Genick, damit er seinen Willen durchgesetzt bekommt. Wollte auch schon haben, dass ein abgemeldetes Auto von der Tiefgarage entfernt wird, da es ja im Brandfall nicht hinausgefahren werden kann. Autos, die angemeldet sind und ein KFZ-Zeichen drauf haben und Fahrer nicht anwesend sind, müssen dann auch irgendwie raus bzw. die Feuerwehr kommt und löscht, absoluter Humbug. Verlangt auch, dass man ab 20.00 Uhr nicht mehr baden und duschen darf. Bohren ebenfalls, sammelt für seine Vorliebe Zigarettenkippe vom Rasen auf, lagert diese in einem Blumentopf und macht ein Post-it drauf mit dem Vermerk "An den Eigentümer zurück". Der Mann hat definitiv nichts zu tun und legt sich äußert gerne mit den Nachbarn an. Ist halt seit Jahren arbeitslos und sehr frustriert. In meinen Augen spinnt er.
So, wer sich mit dem Mietrecht auskennt, darf sich nun hier äußern, damit ich dem Hausverwalter zurückschreiben kann. Entfernen werde ich das Regal vorerst nicht. Kann mich gerne wieder erinnern, wenn er Lust und Zeit dazu hat.
mit dem Hausmeister meiner Hausgemeinschaft habe ich ein Problem, welches ich notfalls auch über einen Rechtsanwalt regeln lasse.
Das Problem ist folgendes: Ich wohne seit Mai 2003 in dieser Wohnung und hatte von jeher ein dreistöckiges weißes Getränkeregal auf dem Balkon stehen, welches über die Balkonbrüstung ragte und von der Straßeneinfahrt zu sehen war.
Da ich nun aber mehr Getränkekisten auf dem Balkon lagern muss als zuvor, habe ich mir vergangenes WE ein breiteres, höheres, schwarzes Regal gekauft. Dieses ist ca. 1,90 m hoch und steht standsicher.
Und genau an der Farbe regt sich der Hausmeister auf.
Heute habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, worin es heißt:
"Aufbauten auf Balkonen sind nur bis zur Brustüngshöhe zulässig. Offensichtlich ist das Regal aber höher. Wir bitten Sie daher, das Regal unverzüglich zu entfernen."
Wie ich oben bereits erwähnt habe, wohne ich schon einige Jahre hier im Haus und hatte nie Probleme mit dem alten Regal. Auch die Hausverwaltung hat sich diesbzgl. nie an mich gewandt. Und somit von allen geduldet.
An meinem Arbeitsplatz ist ein Abteilungsleiter tätig, dessen Tochter Anwältin ist, aber nicht im Mietrecht. Diese hat folgendes an ihren Vater geschrieben:
"Gehört ein Balkon zur vermieteten Wohnung, kann der Mieter ihn grundsätzlich nach seiner freien Verfügung nutzen, soweit nicht die Rechte der Mitmieter oder des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.
Das bedeutet z.B., dass der Mieter auf dem Balkon Wäsche trocknen darf (LG
Nürnberg-Fürth WuM 90, 199). Ebenso darf der Mieter grundsätzlich einen
unauffälligen Sichtschutz (AG Köln WuM 99, 331) und ein Rankgitter anbringen (AG Schöneberg MM 85, 277). Ein überwiegendes Informationsinteresse des Mieters kann ihn auch berechtigen, eine Parabolantenne am Balkon zu befestigen (BGH WuM 2006,
2. Grundsätzlich darf der Mieter auch Blumenkästen am Balkon anbringen.
Zu einem Regal habe ich keine Entscheidung gefunden. Es dürfte sich hier aber
genauso verhalten.
Grundsätzlich gilt: Man kann den Balkon so nutzen wie man möchte, auch wenn die anderen Mieter nicht immer 100 % einverstanden sind mit der Art der Nutzung.
Seine Grenzen findet der Spaß jedoch dort, wo die Mitmieter über das erträgliche Maß hinaus gestört werden.""
Hier im Haus wohnen einige Eigentümer und keiner regt sich darüber auf bis auf den Hausmeister, der auch Eigentümer ist. Er selbst hat auch einen Schrank auf dem Balkon stehen, der allerdings nur etwas über die Brüstung geht, aber dort immer Dinge stabelt, die dann eben massiv über die Brüstung ragen und für jedermann sichtbar sind.
Auf dem Balkon über mir, steht etwas gelbes, was auch weit über die Brüstung ragt. Im Prinzip fast so hoch wie mein Regal.
Im EG neben dem Hausmeister, stehen auch diverse Dinge auf dem Balkon, die ebenfalls über die Brüstung herausragen, z.B. diverse Kommoden (knapp über der Brüstung), Leitern und eben solche Dinge. Auf den Kommoden sind auch Dinge gestabelt.
Mir persönlich ist das alles egal, was andere auf dem Balkon lagern und was nicht, denke aber, wenn es anderen gestattet ist, Sachen auf dem Balkon zu lagern, die über die Brüstung herausragen, es auch mein gutes Recht ist, dies zu tun, zudem ich das schon jahrelang prakteziere. Ist halt schwarz und nicht weiss.
In meinem Mietvertrag ist nichts verzeichnet, dass ich nichts auf dem Balkon stellen darf. Der Balkon ist mitangemietet.
Kennt sich hier jemand im Forum aus, ob es nun gestattet ist oder nicht, dass ich mein Regal weiterhin auf dem Balkon lassen darf.
Fakt ist, dem Hausverwalter werde ich auch schreiben, dass es jahrelang geduldet wurde, dass ich bereits im April 2009 eine Reklamation hatte und dieser bis dato nicht beachtet wurde (beim anmachen des Kaltwassers brummt es minutenlang und Wasserhähne vibrieren. Hausmeister hat es abgelehnt dies dem Verwalter mitzuteilen, da er sich an den Kosten beteiligen muss )
Rein zur Info: Der Hausmeister ist ein Egoist, will er etwas haben, bricht er sich bald das Genick, damit er seinen Willen durchgesetzt bekommt. Wollte auch schon haben, dass ein abgemeldetes Auto von der Tiefgarage entfernt wird, da es ja im Brandfall nicht hinausgefahren werden kann. Autos, die angemeldet sind und ein KFZ-Zeichen drauf haben und Fahrer nicht anwesend sind, müssen dann auch irgendwie raus bzw. die Feuerwehr kommt und löscht, absoluter Humbug. Verlangt auch, dass man ab 20.00 Uhr nicht mehr baden und duschen darf. Bohren ebenfalls, sammelt für seine Vorliebe Zigarettenkippe vom Rasen auf, lagert diese in einem Blumentopf und macht ein Post-it drauf mit dem Vermerk "An den Eigentümer zurück". Der Mann hat definitiv nichts zu tun und legt sich äußert gerne mit den Nachbarn an. Ist halt seit Jahren arbeitslos und sehr frustriert. In meinen Augen spinnt er.
So, wer sich mit dem Mietrecht auskennt, darf sich nun hier äußern, damit ich dem Hausverwalter zurückschreiben kann. Entfernen werde ich das Regal vorerst nicht. Kann mich gerne wieder erinnern, wenn er Lust und Zeit dazu hat.