Papageienkauf

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lole

Guest
Hallo zusammen,
habe eine Frage: Angenommen ich kaufe mir ein Paar Papageien, von dem der Züchter sagt daß es ein Pärchen ist und laut DNA auch so diagnostiziert ist. Aber dann im nachhinein rausstellt daß es kein Pärchen ist. Muß der Züchter oder (Verkäufer das angebliche Paar zurücknehmen? Wie sieht das rechtlich aus?

Mfg
 
Hallo

wenn ein Züchter dir die Vögel mit DNA abgibt dann wird es so sein wie es auf dem Blatt steht denn der Züchter kann doch auch nur das glauben was das Labor ihn wieder zurückschickt. Der Züchter macht doch nicht die DNA, aber auch rechtlich braucht der Züchter die Vögel nicht zurück nehmen weil keine schuldpflicht an der DNA.
Achja und wie soll sich das später herausstellen das es nicht Männchen/Weibchen ist??? Findest du das zu 100% raus es geht nur per DNA oder Endoskopie!!!!!!!!!!!
 
Hallo David,

ich glaube Du hast es falsch verstanden,es geht hier nicht um Mänchen/Weibchen,es geht um ein Pärchen.Das ein Vogel 1,0 ist und der andere 0,1 bedeutet nicht das es ein Pärchen ist,es sind eben nur zwei unterschiedliche Geschlechter.
Leider kenne ich nicht die rechtliche Seite,hast du es schriftlich das es sich um ein Pärchen handelt?kann der Züchter vielleicht beweisen ,der die beiden schon Nachwuchs gehabt haben?
 
Hallo,

Also ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher wie die Frage zu verstehen ist.
Es ist natürlich nicht fair zu sagen es ist ein Paar ( vielleicht schon Junge gehabt) und dann ist es nicht so.
Manchmal harmoniert ein Paar aber auf einmal nicht mehr durch einen Umzug in eine andere Umgebung, hat es alles schon gegeben.
Sollte eine DNA falsch sein, ist es auch schwierig Ersatz geltend zu machen, denn wo liegt der Fehler? Beim einsenden der Feder oder im Institut?
Das kann man nicht nachweisen.
Es gibt aber leider immer wieder ein paar schwarze Schafe die mit Absicht von den Altvögeln Federn einschicken um das gewünschte Geschlecht beim Jungvogel auf der DNA zu haben.
Sind aber denke ich wirklich einzelne Leute die meinen andere betrügen zu müssen.
Nur, man kann so etwas nicht nachweisen,außer derjenige macht das andauernd....
Wenn der Züchter fair ist nimmt er die Vögel zurück, müssen tut er es meiner Ansicht nach nicht.
LG Bettina
 
huhu, erstmal sollte evtl. die def. eines Pärchen genannt werden.....

Ein Pärchen interpretiert ja jeder anders..... es kann harmonisieren, sich nur akzeptieren, sich einfach nur um 1,1 handeln oder es handelt sich um ein ZP welches schon mehrfach Gelege hatte.

Von daher wirst du wohl kaum die Vögel umtauschen können.

Inwieweit verstehen sie sich den nicht?
Sind sie sich gegenüber aggressiv? Ignorieren sie sich? oder oder oder.....

lg rett
 
Ich sehe da durchaus eine Chance auf Rückgabe !
Der Züchter hat das Paar mit DNA-Test verkauft und somit dem Käufer eine bestimmte Eigenschaft, nämlich die Gegengeschlechtlichkeit, zugesichert.
Der Käufer könnte also im Rahmen der Gewährleistung auf Rückgabe bestehen.

Bevor jemand meint, es gäbe bei Tieren keine Gewährleistung, bitte erstmal den Link lesen !

Hier
 
huhu lady-li,
ich gehe bei dieser frage davon aus, das es nicht um die DNA Ergebnisse geht, sondern darum das das ,,Paar" entweder nicht harmonisiert, legt oder sonstigen ,,paar-Eigenschaften" zu fällt.......
daher auch mein oberes posting.......

lg rett
 
Moin.

Eigentlich ist das ganz einfach: Solltest du ein Pärchen im Sinne von 1,1 (1 Hahn und 1 Henne) erworben haben und es stellt sich heraus (erneute DNA, Endoskopie etc.), das es sich nicht um selbige handelt, hast du als Käufer das Recht auf Nachbesserung.

Sollte es aber darum gehen (und so verstehe ich deine Frage), das du ein Paar (einen Hahn und eine Henne) erworben hast, die sich bei dir aber entweder nicht vertragen, nicht züchten oder sonst irgendwie disharmonieren, so hast du kein Recht auf Rückgabe oder Nachbesserung. Bei Tieren gibt es nun mal keine Garantie, das sie sich im neuen Zuhause exakt so verhalten wie beim Vorbesitzer.

Geierhirte
 
Thema: Papageienkauf

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