Hallo,
das mit dem Jagdrecht kapier ich auch nicht, da stehen neben Rebhuhn auch Wisent, Großtrappe, Luchs, Wildkatze, Kolkrabe, Steinadler und Seeadler drin. Ich hoffe mal, die werden alle nicht geschossen, beim Rebhuhn sind aber für 2016/17 noch Jagdstrecken im Internet zu finden, obwohl der Bestand seit 1980 um über 90% gesunken sein soll. Gibt wohl Bundesländer, in denen noch keine ganzjährige Schonzeit für diese Art verhängt wurde.
Wie das praktisch sein kann, dass eine Art gleichzeitig dem Jagdrecht -ohne ganzjährige Schonzeit- und dem Naturschutzrecht unterliegt, ist mir rätselhaft. Darf der Jäger die dann z.B. nur schießen oder darf er sie auch lebend einfangen? Und muss man für ein totes Rebhuhn keine legale Herkunft nachweisen können?
Dass Fochti die grundsätzlich nutzen darf, wenn er sie selbst legal gezogen hat, habe ich nicht in Frage gestellt, mich hat nur interessiert, wie das praktisch abläuft. Bei uns muss man bei einer Abmeldung z.B. Angaben zum Verbleib machen, schreibt man da dann "verzehrt" oder "Tiefkühltruhe" drauf?
Aber auf vielen Bildern sieht man nen ganzen Stamm an Rebhühner in einer Voliere?
Ja, das sind dann die Elterntiere plus der eigene Nachwuchs oder nur der Nachwuchs jeweils vor der nächsten Brutzeit oder gemischte Tiere über den Winter bzw. außerhalb der Brutzeit. Wenn du zur Brutzeit mehr als 1,1 in der Voliere hast, auch wenns der eigene vorjährige Nachwuchs dieses Paares ist, überleben nur 1,1.
Ich würde mir vor dem Projekt noch ein gutes Buch über das Thema besorgen, da gibt es eine Reihe von Punkten, die man haltungstechnisch beachten muss. Bei mehreren Volieren wäre etwa ein Sichtschutz zu den Nachbarvolieren einzuplanen. Rebhühner sind aber auch anfällig für bestimmten Parasiten.
Viele Grüße