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Polizei beschlagnahmt Leimruten und Fangnetze
Rheinbach, 23 Mai 2009. In einer Gemeinschaftsaktion ist es heute Morgen bei Rheinbach-Flerzheim (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) einem Obstbauern, zwei Vogelschützern und einer Streifenwagenbesatzung gelungen, einen Singvogel-Fänger auf frischer Tat zu erwischen. Dabei wurden drei lebende Stieglitze, zwei Käfige, ein Stellnetz, etwa 30 Leimruten sowie eine Tube italienischer Vogelleim von der Polizei beschlagnahmt. Gegen den ca. 30jährigen Verdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Zeugen hatten drei Tage zuvor den NABU-Bonn darüber informiert, dass ein etwa 30jähriger Mann seit Tagen in einer Birnenplantage mit Vogelkäfigen und klebrigen Leimruten hantiere. Bei einem Ortstermin mit Experten des Komitees gegen den Vogelmord wurden dort am Freitagabend auch tatsächlich Reste von Vogelleim an den Bäumen festgestellt. „Der Fall war eindeutig – hier wurden seit Tagen Singvögel gefangen“, so Peter Meyer vom NABU. „Wir beschlossen daraufhin, den Fangplatz zusammen mit den örtlichen Landwirten zu überwachen.“.
Bereits einen Tag später - heute morgen um acht Uhr - meldete ein Obstbauer, dass die verdächtige Person wieder zwischen den Obstbäumen zugange war. Die vom Komitee verständigte Polizei war innerhalb von 10 Minuten mit einem Streifenwagen vor Ort und konnte den Mann samt Fallen und drei gefangenen Tieren stellen. „Wir gehen aufgrund der Spuren am Tatort davon aus, dass der die Vögel lebend fangen wollte, um sie zu halten der zu verkaufen“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Besonders ärgert den Vogelschützer, dass der Mann mitten in der Brutzeit gefangen hat und damit wahrscheinlich auch die Bruten der von ihm gefangenen Vögel auf dem Gewissen hat. Bei einer gründlichen Suche in den Birnenbäumen rund um den Tatort wurden von den Vogelschützern zwei frisch verlassene Stieglitznester mit erkalteten Eiern entdeckt.
Stieglitze gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten und dürfen nicht gefangen werden. Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer wildlebende Vögel mit Leimruten fängt und dabei lebende Locktiere einsetzt, macht sich zusätzlich auch der Tierquälerei (strafbar gem. Tierschutzgesetz) schuldig.
Die in Flerzheim beschlagnahmten Vögel wurden inzwischen zu einer Wildvogelpflegestation in Kirchwald (bei Mayen) gebracht, wo sie – nach einer tierärztlichen Untersuchung - in den nächsten Tagen ausgewildert werden sollen.
http://www.komitee.de/index.php?vogelfaenger_rheinbach
Rheinbach, 23 Mai 2009. In einer Gemeinschaftsaktion ist es heute Morgen bei Rheinbach-Flerzheim (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) einem Obstbauern, zwei Vogelschützern und einer Streifenwagenbesatzung gelungen, einen Singvogel-Fänger auf frischer Tat zu erwischen. Dabei wurden drei lebende Stieglitze, zwei Käfige, ein Stellnetz, etwa 30 Leimruten sowie eine Tube italienischer Vogelleim von der Polizei beschlagnahmt. Gegen den ca. 30jährigen Verdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutz- und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Zeugen hatten drei Tage zuvor den NABU-Bonn darüber informiert, dass ein etwa 30jähriger Mann seit Tagen in einer Birnenplantage mit Vogelkäfigen und klebrigen Leimruten hantiere. Bei einem Ortstermin mit Experten des Komitees gegen den Vogelmord wurden dort am Freitagabend auch tatsächlich Reste von Vogelleim an den Bäumen festgestellt. „Der Fall war eindeutig – hier wurden seit Tagen Singvögel gefangen“, so Peter Meyer vom NABU. „Wir beschlossen daraufhin, den Fangplatz zusammen mit den örtlichen Landwirten zu überwachen.“.
Bereits einen Tag später - heute morgen um acht Uhr - meldete ein Obstbauer, dass die verdächtige Person wieder zwischen den Obstbäumen zugange war. Die vom Komitee verständigte Polizei war innerhalb von 10 Minuten mit einem Streifenwagen vor Ort und konnte den Mann samt Fallen und drei gefangenen Tieren stellen. „Wir gehen aufgrund der Spuren am Tatort davon aus, dass der die Vögel lebend fangen wollte, um sie zu halten der zu verkaufen“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Besonders ärgert den Vogelschützer, dass der Mann mitten in der Brutzeit gefangen hat und damit wahrscheinlich auch die Bruten der von ihm gefangenen Vögel auf dem Gewissen hat. Bei einer gründlichen Suche in den Birnenbäumen rund um den Tatort wurden von den Vogelschützern zwei frisch verlassene Stieglitznester mit erkalteten Eiern entdeckt.
Stieglitze gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten und dürfen nicht gefangen werden. Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer wildlebende Vögel mit Leimruten fängt und dabei lebende Locktiere einsetzt, macht sich zusätzlich auch der Tierquälerei (strafbar gem. Tierschutzgesetz) schuldig.
Die in Flerzheim beschlagnahmten Vögel wurden inzwischen zu einer Wildvogelpflegestation in Kirchwald (bei Mayen) gebracht, wo sie – nach einer tierärztlichen Untersuchung - in den nächsten Tagen ausgewildert werden sollen.
http://www.komitee.de/index.php?vogelfaenger_rheinbach