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Yera
Guest
daher hast du Recht wenn sie nicht handeln oder züchten will, steht es nicht eyxpliziet drin.Psittacose-Verordnung
in der Fassung der Bek. vom 14. November 1991 (BGBl. I S. 2111) einschließlich Änderung der Psittakoseverordnung
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I. Allgemeine Vorschriften
§ 2 (1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muß die Tiere kennzeichnen; ...
Nur muss sie dann nachweisen können, dass genau dieser Vogel eben diesen Weg genommen hat, den er nahm. Wenn z.B. Psittacose ausbrechen sollte oder so.
Wie willst du aber nachweisen, dass genau der Vogel das ist, den sie übernommen hat? Mit DNA Material, Foto, Fussabdruck?
Denn im Umkehrschluss heisst oben aufgeführtes, jeder Vogel muss beringt sein, denn jeder der züchtet/handelt muss beringen. Woher kommt also ein nicht beringter Vogel? Vogel ist somit illegal. Soweit die Erklärungen meines ATA.
Hilft es dir so?