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Holda
Neuling
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Hallo, wir sind mit der unteren Naturschutzbehörde im Gespräch und haben eine Haltegenehmigung für gehandicapte Rabenvögel beantragt. Leider wusste auch da niemand, wie groß eine Voliere für die Dauerunterbringung von zwei Rabenvögeln, in meinem Fall Rabenkrähen, sein soll. Auch im Netz könnte ich keine entsprechenden Gesetzestexte finden. Hat jemand eine Idee? Freue mich über Infos! Liebe Grüße, die Holda