Ich habe schon einmal von einem Züchter gehört, der seine Wellis in Schuhkartons verschickt. Leider kam es dabei wohl schon vor, dass die Vögel mit gebrochenen Beinen bei ihren neuen Beistzern ankamen.
Guten Morgen,
ich habe gehört ....
2 Auszüge von Tiertransportunternehmen:
Hier ein Auszug von kleintierversand.com :
Der Gesetzgeber schreibt eine artgerechte Verpackung vor. Es muss sich stets in aufrechter Stellung befinden. Es muss über geeignete Fütterungs- und auslaufsichere Tränkvorrichtungen für zwei Tage verfügen. Es muss gekennzeichnet sein mit „Achtung Lebende Tiere“ und um die Identität der Tiere feststellen zu können (Gattung, Anzahl, Verpackungszeit, Notfallversorgung/Telefonnummer vom Empfänger). Jungtiere die noch nicht entwöhnt sind, dürfen nur zusammen mit dem Muttertier transportiert werden. Der Schutz der Tiere muss vor schädlichen Witterungseinflüssen und –schwankungen vom Auftraggeber gewährleistet sein.
Hier die Geschäftsbedingungen vom GEL Transport:
1. Dem Versandtag müssen für die Versandregion und die Zielregion zwei Werktage folgen.
2. Tiertransport findet nur bei einer Tagesaußentemperatur von 0 Grad Celsius/°C und bis 28 Grad Celsi us/°C statt.
3. Die Freigabe zum Tiertransport im GEL - System unter den oben beschriebenen Temperaturen erfolgt jeweils einen Tag vor dem Versandtag
von der Zentrale in Willich per Rundbrief an die Depots.
4. Der Absender bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Empfangsanschrift, und dass er alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemäß
den Vorschriften zum Transport und zur Ernährung der Tiere sowie laut Tierseuchenverordnung getroffen hat.
5. Beim Transport von Eintagsküken hat der Absender sicherzustellen, dass im Tierbereich eine Temperatur von 25–30 Grad Celsius/°C
herrscht. Eine Kükensendung darf maximal 400 Küken beinhalten.
6. Die Sendung muss durch den Versender deutlich als Tiersendung (siehe Angaben zum Tieraufkleber) gekennzeichnet sein. Der Tieraufkleber
ist vom Versender gewissenhaft auszufüllen. Zusätzlich müssen auf dem Tieraufkleber vom Versender die Notfalltelefonnummer
und ein Ansprechpartner sowie die Art des zu verabreichenden Futters vermerkt sein.
Bei falschen Versandangaben/Tieraufklebern haftet der Versender.
7. Der Absender muss den Empfänger von der Absendung, dem Absende- und voraussichtlichen Ankunftstag, dem Bestimmungsort
sowie über die Versandart unterrichten.
8. Der Empfänger ist für die Entsorgung der Tiertransportverpackung (Einstreu) zuständig.
9. Der Absender bestätigt, dass die von ihm versendeten Tiere am Tag des Versands frei von sichtbaren Anzeichen einer ansteckenden
Erkrankung waren. Der Absender bestätigt hiermit, dass bei Geflügelsendungen die Tiere gegen Newcastle Dexas geimpft sind sowie
bei Kükentransporten die Elterntiere.
10. Der Absender hat sicherzustellen, dass nur solche Behältnisse verwendet werden, welche die Tiere vor vorhersehbaren schädlichen
Witterungseinflüssen schützen. Hierbei ist zu beachten, dass während des Transportablaufs extreme Witterungsänderungen eintreten
können.
11.
Der Absender hat sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht verpackt sind. Hierzu dürfen nur die
im GEL-Katalog abgebildeten und genehmigten Tierverpackungen laut der IATA und TierSchTrV benutzt werden.
12.
Die Tiertransportbehältnisse müssen den Anforderungen der IATA und der Tierschutztransportverordnung / (Anforderungen Transportmittel),
§18 (besondere Anforderungen Behältnisse) und Anlage 3 (Mindestabmessungen) entsprechen.
14. Der Absender hat dafür zu sorgen, dass die Tiere im Behältnis in der Lage sind, beigegebenes Futter und Trinkwasser auch während
eines notwendigen Rücktransports in ausreichender Menge aufzunehmen, außerdem hat er auf der Sendung Angaben über Art, Alter
und Anzahl der Tiere auf dem Aufkleber zu machen.
Ich bezweifel stark, das die einen Schuhkarton mitnehmen, woraus sich viele Wellensittiche selber befreien würden.