"Das in der Bestandsaufnahme festgestellte Hauptproblem der sächsischen Oberflächengewässer sind ökologische Defizite beim Zustand der Fischfauna. Wichtigste Ursache ist die Wanderungsbehinderung durch eine große Anzahl von Querbauwerken. Im Mittel befindet sich an Sachsens Fließgewässern alle 3,5 km ein Querbauwerk. Viele von ihnen sind für die Mehrzahl der Fischarten nicht passierbar."
Zur Zeit nicht! Inzwischen etliche wieder und demnächst viele mehr!
Kompakte und als *.pdf downloadbare Einzelberichte dazu:
http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_11745.html
Downloadbare Karten - u.a. zum Zustand der sächsischen Fischfauna:
http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_9936.html
(Min. f. Witrschaft und Umwelt Sachsen)
Nach Selbsteinschätzung des Min. sind wesentliche Situationsverbesserungen bis zum Jahr 2015 für die Mehrzahl der Fließgewässer nicht zu erreichen.
Aber für viele Fließgewässerabschnitte!
Schon von daher dürften (Wieder)Ansiedlungsprojekte z.B. der hier oft genannten Äsche in sächsischen Fließgewässern derzeit eine zwar gutgemeinte aber vergebliche Mühewaltung sein, weil die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind. Anzumerken ist noch, dass es in Sachsen wohl seit Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts keine selbsterhaltenden Äschenpopulationen gab/gibt. Dazu habe ich mich nicht auf Informationen aus dem www beschränkt.
Um die Wiederansiedlung geht es nur sekundär, sie folgt der Renaturierung! es geht um die Erhaltung der unersetzlichen endemischen Reliktbestände!
Um auf die im Anhörungsstadium befindliche Verordnung zurückzukommen: Man kann, jedenfalls nach meinen Informationen (und in Bezug auf Sachsen), hinsichtlich der Kormoranpräsenz (in diesem Bundesland) nicht wirklich von einer Notwendigkeit der Bestandsreduktion aus Artenschutgzgründen sprechen. Man sollte das Problem (in Sachsen) dort ansiedeln, wo es hingehört - in den ökonomischen Bereich (sprich: Interessenskonflikt Teich-Fischereiwirtschaft versus Kormoran)
und Problemlösungsversuche (in Sachsen) sowohl rechtlich als auch tatsächlich auf diesen Komplex konzentrieren.
Jetzt plötzlich den Artenschutzaspekt zu ignorieren ist ein übler Taschenspielertrick! Wenn die Kormorane noch kein Artenschutzproblem (für ihren und den Fischbestand in sachsen)wären, belassen wir es dabei: begrenzen wir ihre Präsenz auf die schon residenten Brutpaare und geben die ungebetenen und nie hier heimischen Wintergäste (zum Schutz der heimischen Wildfischbeständ) dem Abschuss frei - angeblich ist das für den gesamteuropäischen Bestand völlig irrelevant!
Ihr bringt da immer einiges durcheinander: Teiche sind immer nur gefährdet wenn sie ungeschützt in Betrieb und eisfrei sind, rheophile Fischarten dann wenn die Teiche durch Überspannung geschützt, abgedfischt oder zugefroren sind - irgendwann und irgendwo müssen die Vögel im Umkreis von ca. 40 km um ihre Rastplätze ja fressen!
natürlich muss eine Verordnugn die nachhaltiges Bestandsmangagement von fischen und Vögeln zum Artenschutzziel hat zwischen erwerbsfischereilichen und fischereibiologoschen Belangen in freien Gewässern differenhzieren; das wird auch der Fall sein - dafür gibt es gute praktikabel Beispiele - man muss nur bereit sien sie zu übernehmen.
Wollen das die Ornithophilen, oder sind sie einfach grundsätzlich dagegen - der bisherige Diskussionsverlauf lässt da einige Befürchtungen zu, einige Beiträge aus der Fischerei leider auch!!!
Peregrinus - schau in Posting 91:
In den "Rechtlichen Grundlagen" wird vernünftiger Weise angeführt: "Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art nicht nachteilig beeinflusst wird." Dem dürfte allerdings schon der zu weit gefasste Kreis der Abschussberechtigten entgegenstehen. Im Entwurfstext ist folgende beabsichtigte Regelung nachzulesen: "Abschussberechtigt sind die Betreiber bewirtschafteter Anlagen der Fischzucht, d.h. Teichwirte, die Inhaber und die Pächter von Fischereirechten für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer sowie von diesen mit dem Abschuss beauftragte Personen." Man kann nicht per se von allen nach dem Entgwurfstext Abschussberechtigten erwarten, dass sie in der Lage sind, Bestandssituationen in Relation zu "verträglichen" Abschussquoten zu setzen und Situationsanlaysen vorzunehmen, die eigentlich nur durch fachwissenschaftliche Monitorings zu leisten sind. Gesonderte Einzelfallgenehmigungen sieht die Verordnung nur dann vor, "wenn Kormoran- oder andere Bestände besonders geschützter Arten oder Habitate durch die in der Verordnung zugelassenen Maßnahmen gefährdet werden". Hier sind einmal mehr Interessenskonflikte in der Abschätzung eventueller Gefährdungslagen in obigem Sinn vorprogrammiert, die dann letztlich auch auf dem Rücken der Abschussberechtigten ausgetragen werden. Die geplante Laufzeit von fünf Jahren sieht keine Zwischenbilanzierung vor.
Allein diese Unterstellung geht völlig daneben: In einem fremden Jagdrevier darf nur (scharf) schießen wer die Erlaubnis des Jagdberechtigten dazu hat;
Zum Bestandmangement und -Monitoring sollte man nicht glauben in sac hsen das Rad neu erfinden zu müssen wenn es sich diesbezüglich längst bewährt hat - das wäre arrogant und überheblich - einsichts- & argumentationsresistent!
H.P. Berger