Agaernährerin
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Die 10.000 Euro werden genannt, weil ein solcher Verstoß grundsätzlich vom Gesetzgeber her bis zu dieser Summe geahndet werden kann. Keine Behörde könnte diese Summe bei einem Meldepflichtsverstoß begründen. Daher verstehe ich die Aufregung nicht. Hier ist mit den bis zu 10.000 lediglich das Gesetz zitiert, nicht mehr und nicht weniger. Und das Artenschutzrecht macht keinen Unterschied, ob ich mir einen Leoparden halte und nicht anmelde, oder obs ein Mopa ist. Die Artenschutzvorschriften gelten für alle Arten gleich.