Konstruktiv
Hallo,
Erst mal danke, Heidrun! (Ohne Ironie!) Dein Beitrag hat sicher viel Zeit gekostet - kann konstruktiv genutzt werden!
Wer an einer wirklichen Verbesserung der Zustände, die in einem kaum zu beziffernden Umfang für unzulängliche Haltungen und Abgaben von Papageien (insbesondere von sog. "Großpapageien") (mit)verantwortlich sind, interessiert ist, sollte akzeptieren, daß eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Voraussetzung hierfür darstellt.
Keine Frage:
Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben ist unumgänglich zur Haltungsverbesserung notwendig.
Auch die Kontrolle dieser Haltungsvorgaben, das dafür notwendige Personal (das ja auch bezahlt werden muss) muss finanziert werden ....
1. Frage: Von wem? Von Züchtern / Importeuren / Zoofachhandel????
Natürlich soll (und muß) es Übergangs- und Altfallregelungen geben. Österreich hat es vorgemacht. Ebenso natürlich kann von einer Änderung der Gesetzeslage keine umgehende Verbesserung der Zustände erwartet werden. Es ist ein langer (und notwendiger Weise von flankierenden Maßnahmen zu begleitender) Prozess. Aber: Je früher damit begonnen wird – desto besser.
Na, da kann ich dir nur zustimmen - Übergangs- und Altfallregelungen - für die muss im Moment gesorgt werden – (persönliche Anmerkung: und für die versuchen wir - im Moment - hier zu sorgen...)
2. Frage: Wie sehen diese Übergangsregelungen in Österreich aus? Was könnte man 1:1 übertragen?
Und … je früher damit begonnen wird ……, dann lass uns sofort beginnen ......
Neben dem in Österreich per Gesetz/Verordnung reglementierten Verbot der
Handaufzucht von Papageien .....
Kommerzielle
Handaufzucht - um mehr "Profit zu erwirtschaften - stimme ich dir zu!
Persönliche Anmerkung: Ich hätte letztes Jahr nicht eines unserer HZ "den Bach runter gehen lassen können" - eines ist nicht durchgekommen - die anderen ja! Und wenn sie hätten hier bleiben müssen - wären sie halt hier geblieben.... in der neuen Haltung haben sie es (aus unserer Sicht) besser!
(Die neue Kontrollverordnung mit in regelmäßigen Zyklen vorzunehmenden Überprüfungen durch geschultes Personal und föderal aufgebauten Zuständigkeiten beginnt sich lt. Fachministerium bereits (nach einer Übergangsphase) als wirksam zu erweisen.
3. Frage: Seit wann gibt es diese Gesetzgebung in Österreich, seit wann das "Fachpersonal" zur Überprüfung?
Also: Es dürfte nicht "allzu lange“ dauern, ein bereits in einem anderen Land erprobtes Gesetz in Deutschland zu "installieren".
Zahlen des Fachministeriums, an denen sich messen lässt, wie sich was als wirksam erweist, wären informativ!
Konkrete Zahlen (Wie viele „Ringe“ werden in Österreich jährlich weniger verkauft? Wie hat sich die Zahl der „Abgabevögel“ reduziert?) wären bei der Interpretation des „Erfolgs“ der Gesetzgebung sicher hilfreich!
Zum Kontrollpersonal: Gem § 35 Abs. 5 TSchG muß sich die Behörde solcher Personen bedienen, die über "eine ausreichende fachliche Qualifikation" verfügen. Diese Qualifikationen sind in § 6 der Kontrollverordnung festgeschrieben. Qualifikationsprofil: "Amtstierarzt, (...) andere von der Landesregierung amtlich beauftragte Tierärzte, (...) andere Personen, die von der Landesregierung hierzu bestellt werden und folgende fachliche Qualifikationen nachweisen können: Studienzweig Zoologie der Studienrichtung Biologie, Studium der Veterinärmedizin (...)."
Na, da kommt - ganz ehrlich - von mir das große Erstaunen:
4. Frage: Woher nehmen die das Personal?
Oder ist es so, wie auch bei vielen Gesetzestexten in Deutschland: Papier ist geduldig - die Legislative verordnet - die Exekutive hat dann die Probleme (fragt ja keiner mehr nach, wer das Gesetz umsetzt!!!!)
Also: Gesetzesänderungen ja - aber nur da, wo sie auch "kontrolliert", Fehlverhalten verfolgt werden kann....
Die Pflichten des Halters sind rechtsverbindlich festgeschrieben. Neben der erforderlichen Sachkunde, die als generelle Voraussetzung einverlangt wird, hat der Halter "für genügend Betreuungspersonen" zu sorgen. Dies gilt natürlich explizit (und insbesondere) für tierheimähnliche Einrichtungen.
Jeder, der ein Tier, einen Hund, eine Katze, einen Papagei hält, wird dafür sorgen, dass „auch für den Notfall“ genügend Betreuungspersonen als Ersatz ansprechbar / vorhanden sind.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass im Tierheim die Hunde/Katzen/Papageien nicht versorgt werden, weil der Leiter/die Leiterin evtl. erkrankt ist….
Dies gilt natürlich explizit (und insbesondere) für tierheimähnliche Einrichtungen. Definition nach österreichischem Recht: "...eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, einschließlich Tierasyl oder Gnadenhof, die die Verwahrung (...) fremder Tiere anbietet (§ 4 Z 9).
5. Frage: Wie ist es mit der deutschen Gesetzgebung?
Noch nicht umgesetzt????
Also, was machen wir bis zur Umsetzung des Gesetzes und bis zum Erlassen der notwendigen Verordnungen, damit dieses alles auch kontrolliert wird?????
…..schreibt als eine Haltungsvoraussetzung fest: "Material für bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen sowie Unterkünfte und Vorrichtungen müssen ungefährlich sein" (Anmerkung: Stichworte: Asbest, Zink). Gem. § 18 Abs. 5 muss "Luftzirkulation, Staubgehalt der Luft, Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit (...) im Bereich gehalten werden, der (...) unschädlich ist" (Stichwort: Aspergillen).
Von unseren Unterkünften und deinen persönlichen Interpretationen im Fall von Zink und Asbest mal ganz abgesehen…..
Mach jetzt einfach mal einen „konstruktiven“ Vorschlag, wo die jetzt im Moment hier lebenden Papageien (besonders die Amazonen ….) hin sollen.
Dann hätte ich für kurzfristige Hilfe wenigstens eine Tel-Nr., eine Adresse o.ä.
Das Langfristige…….
Das wird dauern - trotzdem kann man hier sachlich daran arbeiten!
LG
Susanne
P.S.
@ Modi oder Patrick: Ihr könntet eigentlich mal einen Preis für das „Längste“ Thema ausloben….