Ich zitiere jetzt einfach mal aus: Kompendium der Ziervogelkrankheiten, Kaleta Krautwald-Junghans, 1999, Schlütersche GmbH & Co. KG Verlag und Druckerei, ISBN 3-87706-535-X, S. 19ff:
Nach EU Verordnung 339/97 vom 26.05.1997 ist die Kennzeichnung wie folgt vorgeschrieben:
"1. Fussringe..., 2. Transponder (Mikrochips) und 3. andere Kennzeichnungsmethoden.....Soll von den Ring- oder Transponder-Kennzeichnungen abgewichen werden, so ist dies für den jeweiligen Einzelfall zu begründen...."
Ihr seht also,d ass man hier nach für den Mikrochip gar keine Begründung benötigt.
Im weiteren Text folgen Kommentierungen über offene und geschlossene Ringe. Über Transponder findet man folgendes:
"Transponder (Mikrochips); insbesondere bei Papageien alternativ zu Ringen nur unter Narkose tief intramuskulär (tiefe Pektoralismuskulatur) oder intraossär (Femurkopf) implantiert."
"...Ein kleiner, den vierstelligen Kenncode enthaltender Microchip mit Kupferantenne ist in einem Glaszylinder (circa 11,0 x 2,2 mm groß) eingeschweisst ......."
"Eine flache intramuskuläre oder gar subkutane Applikation ist für Vögel ungeeignet. Durch Wanderung im Gewebe und nachfolgender Abstossung der Transponder (Vöegl bilden keine Bindegewebskapsel) ist die Identifizierung der so gekennzeichneten Vögel nicht mehr möglich, wodurch sie bei der nächsten Kontrolle ihre Legalität verlieren und eingezogen werden könnten. Nur die tiefe intramuskuläre oder intraossäre Implantation eines Transponders, die nach der Neufassung des §5(3) Nr. / Tierschutzgesetz immer unter Narkose zu erfolgen hat, gewährleistet die Unveränderlichkeit und eine weitgehende Fälschungssicherheit am lebenden Vogel."
Zu Pedrigrammem wird folgendes ausgesagt:
" Natürliche Merkmale
Die Dokumentation (mit Videoprint, Digitalkamerabild u. a.) von unveränderlichen äußerlichen Körpermerkmalen wie Pedigramm, Kraniogramm, Iridogramm usw. als Kennzeichnung entspricht weitestgehend der Forderung nach Tiergerechtigkeit, denn es werden die körperliche Unversehrtheit und die Verhältnismässigkeit gewahrt.........
Bei wertvollen Einzeltieren ist aber auch schon heute der Rechtsrahmen ausreichend, um aufgrund tierärztlicher Bedenken (z.B. Narkoserisiko, anatomische Verhältnisse) in ABsprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde natürliche Merkmale zur Kennzeichnung von Ziervögeln, insbesondere Großpapageien, einzusetzen....."
Hoffe dies hilft allen Interessierten erstmal weiter. Bei Papageien würde ich stets empfehlen die Fachliteratur zu konsultieren, statt sich auf "urbane Legenden" aus dem Internet zu verlassen. Es ist nett sich auszutauschen, aber schlussendlich seid nur Ihr selbst für Eure Tiere verantwortlich.
Wie Ihr unschwer erkennen könnt, mache auch ich Fehler (s. Beitrag oben), das Gedächtnis betrügt einen, oder man hat was falsch verstanden, oder was auch immer. Es gibt sehr viel falsche Informationen da draussen und auch bei Papa-unerfahrenen Tierärzten. Deshalb würde ich alles, wirklich alles gegenchecken.
Wenn ich mich auf solche Aussagen verlassen hätte, dann wäre Hector jetzt vermutlich tot.
So...jetzt steige ich wieder von meiner Seifenkiste runter...
Wenn es noch weiteren Klärungsebdarf gibt, kann man sich über die Uni Leipzig an Frau Prof. Krautwald wenden.
Liebe Grüße,
Ann.