Hallo Hans,
Auch als Deutscher Züchter darf ich Niederländische Ringe benutzen. Voraussetzung ist natürlich das ich Mitglied in einem Holländischen Verband bin.
wenn du nun in einem östereichischen Verband wärst, bräuchtest du also selbst z.B. Graupapageien nicht zu beringen, weil das in Östereich nicht Pflicht ist?
Diese Vorgehensweise ist für mich nicht nachvollziehbar, da laut Psittacoseverordnung die Ringe von einer der deutschen Ausgabestellen bezogen werden müssen. Nur so ist ja schließlich eine Kontrollmöglichkeit gegeben.
Wenn du holländische Ringe verwenden würdest, machst du aus deiner deutschen NZ eine holländische NZ.
Ausschlaggebend ist die Psittakoseverordnung :
II. Allgemeine Vorschriften
§ 2
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen, dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband) oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden. Die Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, die das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 17 g Tierseuchen- gesetzes gegenüber dem jeweiligen Verband nachgewiesen haben. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können.