Quelle: http://www.tukan-world.de/board/showpost.php?p=26361&postcount=17
INHALTLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEM SOG. "ZWISCHENBERICHT"
Unsere Positionen
Stellungnahme und Fragen zum Zwischenbericht des Institut für Wildtierforschung
Die auf
Seite 2 zu findende "Präambel" (Zitat): "Wissenschaft schafft Wissen - und liefert so Grundlagen für politische Entscheidung" gibt zumindest einen Hinweis auf die Projektziele
"Rechtsverbindliche Legalisierung der beiden Fallentypen in Niedersachsen"
"Langfristige Freigabe des Einsatzes der Krähenfalle im Landkreis Leer"
(vgl. Leistungs- und Aufgabenbeschreibung / Anlage zu Gestattungsbescheid vom 06.02.2004)
O.g. Projektziele finden sich nicht (mehr) im Zwischenbericht.
Fragen:
Wird das Erreichen der genannten Projektziele nicht mehr angestrebt?
Ggf.: Was sind die Gründe dafür?
Sollten die Projektziele weiterhin angestrebt werden: Aus welchen Gründen findet sich keine explizite Benennung im Zwischenbericht?
S.4
"In Anbetracht des Rückgangs der Wiesenlimikolen spielt die Größenordnung des Einflusses der jeweiligen Prädatorenart eine nur untergeordnete Rolle für die Entscheidung zur verstärkten Bejagung, da der generelle Einfluss einer Prädatorenart gering, der tatsächliche Einfluss kleinräumig sehr hoch sein kann (Siefke, 1989)"
Diese Aussage ist in sich (und im Kontext des Studienprojektes) durchaus widersprüchlich. Natürlich sind Prädationseinflüsse lokal - und abhängig von den vorkommenden Prädatorenarten und deren Vorkommensstärke (Abundanzen) - unterschiedlich und auch unterschiedlich zu bewerten. Eben so berechtigt kann man die Annahme postulieren, dass der "tatsächliche Einfluss kleinräumig sehr" gering sein kann. Die Notwendigkeit zum "Prädationsmanagement" wird u.a. (auch) mit der (lokalen) Zunahme von Rabenvogelbeständen begründet und nicht etwa (was auch widersinnig wäre) mit Populationsabnahmen.
Frage/n:
Wird eine Relation der Anzahl potenziell prädierender Arten und deren Bestandsdichten mit der Anzahl prädierter Gelege/Nestlinge bestritten? Wird das Verhältnis der Prädationsanteile der verschiedenen prädierenden Arten an der Gesamtprädation als zu vernachlässigende Größe angesehen?
Ggf.: Wie erklärt sich obige Aussage?
S.5
"Aktuell berichtet Löhlein (2005, mündliche Mitteilung), dass in seinem, im Landkreis Leer gelegenen Beobachtungsgebiet, 70 % der Gelegeverluste beim Kiebitz auf Rabenkrähen (Beleg durch Eierschalenfunde) zurück zu führen sind."
Allein das Vorhandensein von Eierschalen-Resten kann keinen verlässlichen Aufschluss über die Identität des Prädators bieten. Es handelt sich bei vorzitierter Aussage um eine Einlassung ohne (bzw. mit sehr geringem) Wert, die nicht mit wissenschaftlicher Methodik abgesichert (und im Nachhinein für diesen konkreten Fall auch nicht mehr abzusichern) ist.
"Im Falle zurückbleibender Spuren ist eine Zuordnung zum Räuber nicht eindeutig, wie auch Brown et al. (199 sowie Peitz und Granfors (199 feststellten."
Sell, K. (199
: Dauerbeobachtung von Singvogelnestern mit Hilfe von Videokameras - eine Pilotstudie, Fakultät für Biologie der Universität Konstanz & Forschungsstelle für Ornithologie der Max-Planck-Gesellschaft, Andechs und Radolfzell
Fragen:
Wie hoch ist/war die Gesamtzahl der Kiebitzgelege in dem betreffenden Beobachtungsgebiet?
Wie hoch ist/war die Gesamtzahl der Gelegeverluste in dem betreffenden Beobachtungsgebiet?
In welchem Zeitraum wurden die Beobachtungen getätigt?
Über welche fachliche Qualifikation verfügt der Mitteiler?
Vortrag Prof. Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer (Leiter des Institut für Wildtierforschung, Tierärztliche Hochschule in Hannover) auf dem Bundesjägertag 2005 zum Thema Neozeon in Deutschland
Prof. Pohlmeyer im Rahmen dieses Vortrages bereits die Leeraner Studie indirekt bewertend:
Zitat/e:
"So wurden auf einer intensiv betreuten etwa 500 ha großen Fläche in unserem derzeitigen Rabenkrähenprojekt im Landkreis Leer 70Prozent der Kiebitznester in 2004 nachweislich durch Rabenkrähen vernichtet, die zu einem Junggesellenschwarm gehörten.
(...)
In 2005 fielen auf derselben Fläche nur 30Prozent der Nester Krähen zum Opfer, da nach Angaben des Betreuers kein Krähenjunggesellenschwarm mehr existent war! Zwischen 2004 und 2005 wurden Rabenkrähen im Kreis Leer flächendeckend in nennenswerten Größenordnungen gefangen! Vielleicht erklärt dies das Fehlen des vorjährigen Junggesellenverbandes!"
http://www.jagdnetz.de/aktuelles/na...Pohlmeyer.htm
In diesem Zusammenhang nochmals die Frage nach dem wissenschaftlichen Gehalt dieser Angaben (Daten)?
Niedersächsische Vogelschutzwarte, Hannover, zum Thema
Verlustursachen von Gelegen
"Im Unteren Odertal konnte 1999 mit Thermologgern in 7 von 10 Fällen der Gelegeraub auf Raubsäuger zurückgeführt werden, wobei an keinem dieser Gelege ausreichende Schalenreste zur Bestimmung des Prädators gefunden wurden. Nimmt man die Gelege hinzu, die Schalenreste aufwiesen, sind 1999 im Unteren Odertal 14 Gelege durch Füchse und andere Raubsäuger, aber nur drei wahrscheinlich durch Rabenvögel verlorengegangen."
siehe auch:
http://www.nimrods.de/Fuchskunstbau...hutzgebiete.htm
S.6
"Vor diesem Hintergrund ist es der primäre Untersuchungsaspekt des Projektes, wissenschaftlich zu dokumentieren und zu analysieren, ob mit dem "Norwegischen Krähenfang" eine gezielte Bestandsreduzierung von Rabenkrähen (Corvus vorone c.) und Elstern (Pica oica) großflächig umsetzbar ist."
S.10
"Zur Abbildung der Populationsentwicklung sind Voraufnahmen im Fanggebiet sowie Daten aus Vergleichsgebieten, in denen nicht gefangen wird, notwendig. Sowohl die Wildtiererfassung in Niedersachsen (WTE) als auch das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) (DJV, 2001) liefern Voraufnahmen und überregionale Daten mit zuverlässiger Genauigkeit. Somit können größräumig Entwicklungstrends aufgezeigt werden, die nicht mit dem Fang in Verbindung stehen. (...) Umfangreiche Brut- und Revierkartierungen sowie Nichtbrüterzählungen in den Untersuchungsgebieten "Rheiderland" und (...) auf 9.000 ha kennzeichnen die Situation der Raben- und Elsternpopulation zu Projektbeginn. Die Horst- und Nichtbrüterkartierungen des Jahres 1997 von Prins, dem Naturschutzobmann des Landkreises Leer, im Gebiet Langholt, Klostermoor und Burlage fließen als Voraufnahme ebenfalls mit in die Auswertung ein."
Einschätzungen von vorzitiertem Naturschutzobmann Jonny Prins:
"Bestand an Wiesenvögeln weiter stark gefährdet
Vogelwelt Naturschutzbeauftragter stellt aktuelle Untersuchungsergebnisse aus den Gemeinden des Oberledingerlands vor
Das Problem sei unter anderem die veränderte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, sagt Jonny Prins. Gute Ausgangsbedingungen gab es dagegen für Greifvögel und Eulen.
Rhauderfehn - Der Bestand an Wiesenvögeln im Oberledingerland ist weiterhin sehr stark gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Leer, Jonny Prins aus Rhauderfehn, nachdem er jetzt seine mehrmonatigen Untersuchungen im Gebiet der Oberledingerland-Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Westoverledingen abgeschlossen hat.
Durch die veränderte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen bestehe für die Wiesenvögel kaum noch eine Chance, für Nachwuchs sorgen zu können. Durch Walzen, Schleppen und Düngen sowie das Aufbringen von Gülle sei es unwahrscheinlich, "dass Frühbrüter ihr Erstgelege erfolgreich bebrüteten", sagt Prins."
(General-Anzeiger /Ostfriesland/Emsland/Oldenburg/ 03.07.2004)
S.2
"In den allgemeinen Betrachtungen werden unter der Überzeile *Bereich Prädation* Arbeiten zitiert, die als Beleg dafür herhalten sollen, dass auf Flächen des Vertragsnaturschutzes (also ohne eingreifende aus Intensivbewirtschaftung resultierende Beeinträchtigungen für Wiesenbrüter) ausschließlich die Prädation für schlechte Brut- und Aufzuchtergebnisse verantwortlich sei."
Zitat:
"Faida et al (2002) kommen auf Grund des oben erwähnten Symposiums in Vechta zum Schluss, dass auf Vertragsnaturflächen die Gelegeverluste durch die Landwirtschaft gering sind und die Schlupferfolge auf diesen Flächen im Wesentlichen durch die Nestprädation limitiert wird."
Vorliegende Arbeiten mit im Ergebnis dazu differierenden Aussagen finden keine Berücksichtigung.
Dabei liegt sogar eine konkrete Arbeit hierzu aus dem LK Leer vor:
Ergebnisse hinsichtlich erheblicher Verbesserung der Situation bodenbrütender Vogelarten in Gebieten innerhalb des Landkreises Leer durch "Feuchtlandgrünprogramme" und ohne begleitende (prädationsreduzierende) Eingriffe:
Zitat:
"Bereits im ersten Jahr nach der starken Vernässung hat der Bestand an Wiesenlimikolen deutlich zugenommen. So lag der Kiebitzbestand auf der Fläche im Frühjahr 2003 bei ca. 5-7 Brutpaaren (...)"
(Quelle: Kruckenberg, H. & A. Schönheim (2004): Ergebnisse der Brutvogel- und Heuschreckenkartierung auf den Pilotflächen "Wilde Weidetiere vor der Stadt" (Teilgebiet Coldam im Vergleich zu Thedingaer Vorwerk) im Frühjahr 2004)
S.12
"Der Landkreis Leer als Projektgebiet (PG) ist insgesamt ca. 106.000 ha groß (..) Im gesamten Projektgebiet darf unter Beachtung bestimmter Vorgaben (...) gefangen werden. (...) In großräumigen Teilgebieten des Landkreises, den so genannten Untersuchungsgebieten (UG) werden detaillierte Erhebungen durchgeführt. (...) Die Fläche der Untersuchungsgebiete (UG) liegt zwischen 4.300 ha und 10.000 ha, insgesamt werden auf einer Fläche von 28.000 ha (27,2 % der Kreisfläche) genauere Daten erhoben."
Die ungerichtete (räumlich nicht festgelegte) Vorgabe der Möglichkeit des Aufstellens von Fallen im gesamten Kreisgebiet verunmöglicht eine verlässliche flächenbezogene Aussage über die Effizienz des Fallenfanges, weil (u.a. wg. der eingesetzten - zu geringen -Fallenzahl*) weiträumige Bereiche des Kreisgebietes zwangsläufig nicht mit Fallen, andere Bereiche (bezogen auf die Flächeneinheit) mit einer unterschiedlich hohen Zahl von Fallen bestückt sind.
Mögliche Einflüsse der Fallenbejagung in "bestückten" Bereichen auf Bestände/Bestandszahlen in benachbarte Lokalitäten (ohne Fallen) sind nicht unwahrscheinlich, weil insbesondere nicht fest ansässige Individuen sich auf Grund des (Fallenbejagungs)Drucks vermehrt in fallenbejagungsfreie Zonen verlagern (könnten). Dies könnte einerseits geringere Fangergebnisse in bestückten Bereichen und höhere Prädation in unbestückten Bereichen nach sich ziehen.
*"Es wird davon ausgegangen, dass zum flächendeckenden Fangeinsatz 1-2 Fallen/100 ha nötig sind. Dies ergäbe in der mathematischen Konsequenz, dass in einem Projektgebiet von gut 1000.000 ha 1000-2000 Krähenmassenfallen gleichzeitig fängisch aufgestellt sein müssten." (vgl. Gutachten im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes: Epple, W., H.W. Helb, U. Mäck (2005): Zur Selektivität und Eignung der Norwegischen Krähenmassenfalle unter Berücksichtigung von Aspekten des Tier- und Artenschutzes, S. 7)
S. 9
unter 2.2.1.1.:
"Die Beteiligung sowie das Engagement der ausführenden Jagdausübungsberechtigten sind Grundvoraussetzung für die organisatorische Umsetzung einer großflächigen Fangaktion. Bei mangelnder Beteiligung oder fehlendem Engagement wird es auf Grund von einer zu geringen Zahl gestellter Fallen nicht gelingen, die Populationsdichten entscheidend zu beeinflussen.
(...)
Als Kenngrößen werden (...) b) die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme gemessen an der Kennzahl Anzahl Fallen / Fläche (...) ausgewertet."
Im Zwischenbericht ist keine (zwischen)auswertende Aussage darüber zu finden, inwieweit (und ob überhaupt) die "Kennzahl Anzahl Fallen / Fläche" während des ersten Projektabschnittes den Grundanforderungen zum Erhalt verwertbarer und wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Daten geeignet ist. Die Inhalte des Zwischenberichtes gehen (nicht nur in diesem Punkt) nicht über die Angaben in der "Aufgaben- und Leistungsbeschreibung" hinaus. Sie sind bestenfalls als Ergänzung anzusehen und geben keinen Aufschluss über tatsächliche Zwischenergebnisse nach Abschluss der ersten Projektphase
Fragen:
Wie hoch ist die Anzahl der während der ersten Projektphase abgebauten (oder nicht auf fängisch gestellten) Fallen?
Welche konkreten Gründe waren Anlass für Abbau oder "Nichtfängischstellen" der Fallen?
Zitate:
Hierzu äußerte sich Minister Ehlen anlässlich der Landtagssitzung vom 22.04.2005 wie folgt:
"Es ist schwierig, für 200 Fallen die notwendige Manpower, so möchte ich es einmal sagen, zur Verfügung zu stellen. Auch angesichts der vorher gestellten Fragen glaube ich, dass es wichtig und richtig ist, eine kleinere Zahl von Fallen aufzustellen und diese zweimal am Tag zu kontrollieren, als wenn man die Kontrollen wegen Personalmangel nicht leisten kann und dann Dinge geschehen, die nicht geschehen sollen. Die Reduzierung der Zahl der Fallen hat etwas mit der Zahl der Personen zu tun, die in dieses Projekt eingebunden sind."
Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz äußerte unwidersprochen in der gleichen Landtagssitzung
"(...) mittlerweile sind aber nur noch 120 Fallen in Betrieb, also 80 Fallen weniger"
Nach eigenen Angaben wurde im Jahr 2004 von einer notwendigen Anzahl von 200 Fallen (und mehr) ausgegangen (Quelle: Epple, W., H.W. Helb, U. Mäck (2005): Zur Selektivität und Eignung der Norwegischen Krähenmassenfalle unter Berücksichtigung von Aspekten des Tierschutzes und Artenschutzes Gutachten im Auftrag des Dt. Tierschutzbundes)
Die durch die Fallenbejagung indizierte (mögliche) Lokomotion von Rabenvögeln aus fallenfreien Bezirken schränkt zudem die Verlässlichkeit der beabsichtigten Erhebung "genauerer Daten" in den Untersuchungsgebieten (UG) ein.
Die UG werden explizit als Gebiete mit "unbeeinflusste(n) Voraufnahmen" deklariert (S. 13)
Hierzu drängen sich folgende Fragen auf:
1. Was wird in diesem Zusammenhang unter "unbeeinflusst" verstanden? Unbeeinflusst von Fallenbejagung? Unbeeinflusst von konventioneller Abschussbejagung ?
2. Werden im Gegensatz dazu "Voraufnahmen" im übrigen Projektgebiet als "beeinflusst" angesehen? Ggf. Beeinflusst durch welche Faktoren?
Es wird mit Kenngrößen "Relation Abschuss / Fang" gearbeitet.
Hierzu ist zu lesen:
"Es liegen noch keine Ergebnisse vor, da das Jagdjahr 2004/2005 noch nicht abgeschlossen ist" (S. 26)
Frage/n:
Es darf also von der Annahme ausgegangen werden, dass während der laufenden Studie weiterhin in Arealen des Projektgebietes eine konventionelle Abschussbejagung stattgefunden hat?
Ggf.: Wird es als gegeben angesehen, dass der Bejagungsdruck (konventionelle Abschussbejagung) zu populationsökologischen (räumlichen) Verschiebungen in Bezug auf die Bestände von Aaskrähe und Elster führt?
Es dürfte hinlänglich klar sein, dass als schussbejagungsfreie Vergleichsflächen ausgewiesene Areale in räumlicher Nähe zu Arealen mit Abschussbejagung wg. o.g. Bezüge nicht als verlässliche (und zum Erhalt aussagekräftiger Daten taugliche) Vergleichsflächen herangezogen werden können.
Unter der Überzeile
"Bejagungsmöglichkeiten" wird (
S. 6) ausgeführt:
"Die Reduktion der beiden Corvidenarten ist mit der Schusswaffe auf Grund des ausgeprägten Fluchtverhaltens nur sehr schwer möglich. Im Jahr 2003 lag der tatsächliche Abschuss an Rabenkrähen im Land Niedersachsen mit 1,8 Vögeln / 100 ha (...) unter dem errechneten Zuwachs von 2,3 Jungtiere / 100 ha."
Dieses Zahlenwerk stützt sich (lt. Eigenangabe) auf den Landesjagdbericht für Niedersachsen aus dem Jahr 2003.
Auf
S.25 werden erste Ergebnisse hinsichtlich der Falleneffizienz benannt:
"Die flächenbezogenen Fangzahlen liegen somit bei dem vorliegenden Zwischenergebnis von 4,77 Rabenkrähen pro 100 ha (...)"
Diese Angaben beziehen sich logischer Weise auf den Fangzeitraum 2004/05.
Lt. Jagdbericht Niedersachsen für das Jahr 2003 war in den vier Regierungsbezirken eine Gesamtstrecke von 85.103 Rabenkrähen gemeldet. Um die Fallwildzahlen (633) bereinigt ergibt sich daraus eine Zahl von 85.103 Abschüssen. Die Gesamtfläche des Bundeslandes Niedersachsen beträgt 47.616 qkm (= 4.760.000 ha).
(Grafik einfügen a01.jpg)
Der RBZ Weser-Ems verfügt über eine Fläche von 14.965 qkm (= 1.496 500 ha)
Die flächenbezogene Abschusszahl für beispielsweise den RBZ Weser-Ems betrug also im Jahr 2003 = 3,09 Rabenkrähen / 100 ha.
Und auch diese Angaben geben nur Aufschluss über die Abschusszahlen des Jahres 2003.
Wenn schon Abschussdaten als Vergleichsbasis herangezogen werden, so darf hierfür verständlicher Weise kein Landesschnitt (aus einem Jahr), sondern es müssen zwangsläufig und folgerichtig Abschussdaten aus mehreren Jahren für ein vergleichbares Gebiet und zeitgleich mit dem Fallenfang erhoben werden.
Fragen:
Wird das Projektziel des "Effizienznachweises" bereits durch das Zwischenergebnis von 4,77 Rabenkrähen / 100 ha als erreicht angesehen?
Unabhängig von der Frage einer generellen Sinnhaftigkeit der Fallenbejagung von Rabenvögeln und unabhängig davon, dass die Vergleichsbasis (zur Schussbejagung) nicht stimmig ist: Könnte das Vorliegen des o.g. Zwischenergebnisses dazu Anlass bieten, diesen Teil der Studie (Prüfung der Effizienz) als "erledigt" anzusehen?
S.20
"Vor Fangbeginn wurde in den Untersuchungsgebieten "Ihrhove" und "Rheiderland" eine Kartierung der Rabenkrähen- und Elsternnester durch die zuständigen Revierpächter durchgeführt. Die Aufnahmen werden während der gesamten Projektzeit fortgeführt."
S.21
"In den Bereichen des Projektgebietes, in denen keine Kartierung der Brut- und Revierpaare erfolgt, werden qualifizierte Einschätzungen der Brut- und Revierpaare sowie der Nichtbrüter im Rahmen der Wildtiererfassung durchgeführt."
Es wurde/wird nicht flächendeckend mit der gleichen Methodik (und nach gleichen Kriterien) erfasst. Die Unzulänglichkeit flächendeckender Einschätzung durch die Jägerschaft wurde mehrfach anschaulich per Nachkontrolle durch wissenschaftlich qualifiziertes Fachpersonal dokumentiert. Die festgestellten Abweichungen waren gravierend (vgl. Knief & Borkenhagen, 1993)
Gleiches gilt (vgl. hierzu Pohlmeyer, Strauß) für Bestandsschätzungen in Bezug auf die Hasenbesätze. Hier kam es zu einer Unterschätzung der Bestandszahlen um 70 % seitens der Jägerschaft.
Grafik:
http://www.arcor.de/palb/alben/94/3886494/1152_6136396163373366.jpg
Daten zur Rabenkrähe / S. 31
"Landesweit nahm die Dichte der Brut- und Revierpaare von 2000 bis 2003 ab, um dann von 2003 auf 2004 wieder zuzulegen. (...) Im Landkreis Leer stieg die Dichte der Rabenkrähen von 2000 bis 2002 an, fiel dann in 2003 wieder etwas ab und erhöhte sich von 2003 auf 2004 wieder. Dieser Anstieg fiel deutlicher als in Niedersachsen bzw. den Nachbarlandkreisen aus."
Schaut man sich die konkret benannten Zahlen an, so kann man (insbesondere hinsichtlich des letzten Satzes) den Ausführungen nicht so recht folgen.
An konkreten Zahlen (Bp-Dichte) werden benannt:
(Grafik einfügen a002.jpg)
Zwar recht unwesentlich: Aber in den Nachbarlandkreisen gab es lt. diesem Zahlenwerk keinen Anstieg, sondern ausschließlich Abnahmen. Schon insofern macht der Satz "Dieser Anstieg fiel deutlicher als (...) bzw, den Nachbarlandkreisen aus" keinen Sinn. Zudem kann (setzt man die korrekte Erhebung voraus) von einem Anstieg, der maßnahmen-begründend sein könnte angesichts der genannten Zahlen kaum ernsthaft die Rede sein. Bezieht man noch die Schwankungsbreite (von 2000 - 2004) der angegebenen Werte mit ein, so ergibt sich für den Landkreis Leer keineswegs ein wesentlich anderes (Zahlen)Bild als für die benachbarten Kreise.
(Grafik einfügen a003.jpg)
Bei Bildung einer Schnittmenge aus 5-Jahres-Bp-Daten (die Notwendigkeit genügend langfristig Erhebungen und deren Berücksichtigung dürfte wohl kaum mit nachvollziehbarer Grundlage bestreitbar sein) ergibt sich für den LK Leer keineswegs ein "dramatisches" Bild (siehe Tabelle). Im Schnitt der 4 aufgeführten Landkreise belegen die Werte für den Landkreis Leer "Rang 3".
Zur Dokumentation von Populationsgrößen in 3 Gebieten des LK Leer wird
eine Erfassung von Prins aus dem Jahr 1997 herangezogen.
Zitat:
"Die Aufnahmen von J.Prins im Jahr 1997 ergaben eine Rabenkrähengesamtdichte von 11,56 Stück / 100 ha. Die Dichte der Brut- und Revierpaare lag bei 2,11 Paare / 100 ha."
Frage:
Wie wird die Aussagekraft isolierter Daten (ohne Fortschreibung) , die bereits vor 7 Jahren erhoben wurden, bewertet ?
Bei "Vorgaben für den Betrieb der Falle" wird unter
Punkt 5 ausgeführt:
"Die Falle muss in Teilbereichen verblendet sein, um den gefangenen Vögeln eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten." (S. 19)
Diese Vorgabe wurde offensichtlich nicht (zumindest nicht bei allen Fallen) beachtet. Das bisher zu den Fallen öffentliche Foto- und Filmmaterial dokumentiert anschaulich, dass es sich bei den "gezeigten" Fallen um unverblendete Konstruktionen handelte.
S. 20
unter 2.3.5.:
„Die Tötung der Vögel erfolgt im Anhalt an die Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV, 1997) für Geflügel (...)„
Aus einer Antwortmail des "Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" (Unterzeichner: Herr Mehls) an Herrn R. Adam:
"Die Betäubung und Tötung der Rabenvögel und Elstern erfolgt nach einer tierschutzgerechten Methode. Sie wird in der Dämmerung durchgeführt, weil die Tiere sich dann ruhig verhalten."
Frage:
Wird bestritten, dass die Tierschutzschlachtverordnung - auf welche sich das Projekt beruft - nur auf Nutz- und Hausgeflügel anwendbar ist?
Hingewiesen sei auf das im Zwischenbereicht erwähnte „ausgeprägte Fluchtverhalten".
Auf S.2 wird unter „Bejagungsmöglichkeiten" ausgeführt:
„Die Reduktion der beiden Corvidenarten ist mit der Schusswaffe auf Grund des ausgeprägten Fluchtverhaltens nur sehr schwer möglich."
Zum Anwendungsbereich der Tierschutzschlachtverordnung ist klar definiert:
„§ 1 Anwendungsbereich (2)
Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden bei
1. einem Tierversuch, ...
2. weidgerechter Ausübung der Jagd
3. zulässigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, etc.
Anlage 3 Teil II:
Der Kopfschlag darf nur bei anschließendem Entbluten eingesetzt werden."
Frage:
Wird bestritten, dass Corviden hinsichtlich Verhalten und Anatomie nicht mit Haus- und Nutzgeflügel zu vergleichen sind?
In der „Leistungs- und Aufgabenbeschreibung" wird auf
S. 4 ausgeführt:
„Die wissenschaftliche Betreuung durch das IWFo schließt die Koordination, Kontrolle und Überwachung der Fänge nicht ein."
Zur Kontrollpraxis ein Auszug aus der Lantagssitzung vom 22.04.2005:
Ina Korter (GRÜNE):
"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landkreis Leer hat zur Auflage gemacht, dass die dort aufgestellten Fallen zweimal am Tag kontrolliert werden, und zwar mittags und abends vor Einbruch der Dunkelheit. (...) Ich frage die Landesregierung: Wie wurden diese Auflagen kontrolliert?"
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Frau Kollegin Korter, die Fangbögen werden mit Uhrzeiten versehen. Sie müssen beim Landkreis Leer gemeldet werden."
Frage:
Die Kontrollen bestehen also ausschließlich in einer Überprüfung dessen, ob die Bögen mit Uhrzeit versehen sind? Ist das zutreffend?
Auf
S. 20 des Zwischenberichts wird das Nichtvornehmen der im Gestattungsbescheid geforderten Kontrollen de facto eingeräumt.
Zitat:
„Auf Grund des öffentlichen Interesses des Projektes werden viele Fallen von interessierten Mitbürgern genau beobachtet und teilweise photographiert. Dies ist den Fallenbetreibern bekannt, somit kann den Angaben in den Fallen, insbesondere in Bezug auf die Beifänge vertraut werden."
Frage:
Ist es also zutreffend, dass die vorgeschriebenen Kontrollen faktisch dadurch als gegeben angesehen werden, dass gelegentlich Fallen von „Mitbürgern genau beobachtet und teilweise photographiert„ werden?