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petrarobby
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... Amt zu ihm Gesagt haben Anhang A ist in sofern egal solange sie Geschlossen Beringt sind weil man dann davon ausgehen kann das es nachzuchten sind
Deich
Hallo Deich,
die Aussage ist nicht ganz richtig. Bei einer Anmeldung des Tieres mit Anhang B ist mittlerweile ein geschlossener Ring als Herkunftsnachweises bei nachvollziehbaren Begründungen ausreichend. Bei Anhang A nicht.
(auch vom Amt abhängig)
LG