Raven
De omnibus dubitandum
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Ja, das TierSG muss novelliert werden, und da sind sie dabei. Es wird der §17g entfallen, da seine Grundlage entfällt. Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah zu der Aufhebung der Psittakoseverordnung erfolgt.Nicht nach dem Psittakosegesetz, sondern nach den TierSG §17g.
Es entfällt lediglich das Psittakosegesetz, nicht das TierSG..... das muß zu dem Zweck noch novelliert werden!!!!!
Siehe auch den Briefverkehr zwischen AZ-Obmann und einem der zuständigen Beigeordneten!!!
Ist aber noch nicht!!!
Siehe AZ, Beitrag #13 vom 15.03.12: Klick