Hallo Petra!
Ich habe 3 Große Alexandersittiche und die sind meldepflichtig.
Und gemeldet wird beim Naturschutz- und Grünflächenamt, wo der sogenannte Artenschutzbeauftragte für die "Durchführung der Bundesartenschutzverordnung" zuständig ist. Zumindest hier in Berlin. Diese Person ist dafür zuständig, das meldepflichtige Arten gemeldet sind. Man hat da wohl so eine Akte, in der die Unterlagen (Kopien) aufbewahrt werden, Kaufbrief, Herkunft etc.
Wie das mit den nicht meldepflichtigen Vögeln ist, da kenn ich mich nicht so aus. Sorry, ich habe irgendwie nicht bedacht, das nicht alle meldepflichtig sind.
Auf jeden Fall müssen jedoch nach der Psittacose-Verordnung alle Vögel gekennzeichnet sein, ob nun mit einem Ring oder sonstwie. Ganz abgesehen davon, das ich einen Alexander nackt wohl kaum an den Mann bringen könnte, wenn ich müßte.
Die Ausnahmegenehmigung benötige ich für einen Ring zur nachträglichen Kennzeichnung einer Nachzucht meiner Alexandersittiche.
Ich habe keine Zuchtgenehmigung, allerdings habe ich mich kurz vor dem Schlupf des Jungtieres mit dem Naturschutz- und Grünflächenamt in Verbindung gesetzt, die mir die Nachzucht schriftlich anerkannt, sozusagen legalisiert haben (der Artenschutzbeauftragte). Allerdings ging es mit diesem Schein nur darum, das der Vogel legal nachgezüchtet wurde und nicht um die Kennzeichnung. Die Amtstierärztin wollte mir keinen Ring genehmigen. Der Vogel sollte unbedingt gechipt werden. Weil ich das nicht wollte, blieb der Vogel eben ohne Kennzeichnung.
Dann habe ich mich vor einigen Wochen in der VML erkundigt, und seit dem telefoniere ich ohne Ende durch die Gegend.
Es ist wirklich schlimm! Man wird da von einem zum anderen geschoben. Keiner hat Ahnung! Es kann doch nicht sein, das ich die einzige bin, die sozusagen illegal eine Nachzucht von meldepflichtigen Tieren hatte. Es fühlt sich wirklich kein Mensch zuständig. Aber es muß doch da Vorschriften geben, für so einen Fall! Ich verstehe wirklich nur Bahnhof!
Ich hoffe mit dieser "Ausnahmegenehmigung" (oder Bezugsschein) vom Amtstierarzt (der wirklich noch nie was davon gehört hat!!!) bekomme ich endlich den Ring und es kehrt endlich Ruhe ein! Der Amtstierarzt, der mir nun den Bezugsschein ausstellen will, ist übrigens ein anderer als die, die mir den Ring verweigern wollte. Wo man mich doch eigentlich nicht zwingen kann, ob Chip oder Ring, oder???
http://www.vogelnetzwerk.de/forum/confused.gifMit den offenen Ringen? Ich dachte immer als Nachzuchtbeweis gelten die nicht! Denn die können dem Vogel doch von jedem x-beliebigen rangemacht werden.
Ich wußte gar nicht, das man mit offenen Ringen auch die Herkunft verfolgen kann. Das geht doch aber nicht bei allen, oder??? Woran erkennt man denn, das es ein Ring ist, der einem bestimmten Züchter zugeordnet ist?
Der offene Ring von einem meiner Vögel hat folgenden Aufdruck: "ZV 23 81 86". Ist das vielleicht so ein Ring? Würde nämlich schon mal ganz gerne wissen, wem der Vogel ein Leben als Krüppel zu verdanken hat
http://www.vogelnetzwerk.de/forum/mad.gif
An diese Wirtschaftsgemeinschaft hat man mich auch schon geschickt, aber die waren irgendwie auch nicht zuständig.
http://www.vogelnetzwerk.de/forum/frown.gif
Ich wollte nochmal wissen, wie das denn nun mit dem Beringen funktioniert: der Ring wird aufgebogen und um den Fuß gelegt und dann mit der Ringzange wieder zugebogen?
Ich habe mal gehört, das offene Ring nur einmal verwendet werden können. Stimmt das?
ich glaube das reicht mal wieder! Muß mal lernen, mich kürzer zu fassen!
http://www.vogelnetzwerk.de/forum/wink.gif
liebe Grüße,
Ariane