Yellow Warbler
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... und du wohl ein kleiner Troll mit einem miesen Gouldamadinen - Foto. Hast du wohl am Bahnhof gemacht beim Automaten "lol"ARADOVA schrieb:Hey YW,
bist n Held!!!!!!
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... und du wohl ein kleiner Troll mit einem miesen Gouldamadinen - Foto. Hast du wohl am Bahnhof gemacht beim Automaten "lol"ARADOVA schrieb:Hey YW,
bist n Held!!!!!!
Yellow Warbler schrieb:... und du wohl ein kleiner Troll mit einem miesen Gouldamadinen - Foto. Hast du wohl am Bahnhof gemacht beim Automaten "lol"
Stefan40 schrieb:Seit wann und vor allem WO ??? ist es verboten Nistkästen zu Fotographieren.
Totaler Schwachsinn !!!!
Oscar Klose schrieb:Wenn ich einen jungen Star fotografiere, der in meinem Garten oder irgendwo in der Nachbarschaft aus einer Nisthöhle hinausguckt, dürfte da wohl nicht wirklich ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Zwar spricht das BNatschG vom Aufsuchen...,Fotografieren,... aber auch vom stören. Nun gibt es bekanntlich Teleobjektive und es gibt Tiere mit unterschiedlicher Gewöhnung an menschliche Aktivitäten, so dass das Tatbestandsmerkmal "stören" im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Der 42 ist sicher nicht wegen irgendwelcher Gartenbesitzer gemacht, die im heimischen Umfeld ein paar Bilder von ihren Blaumeisen, Amseln und Staren machen. Um mal bewusst zu überzeichnen: Der §´42 spricht auch von "Aufsuchen". Im Beispielfall Hausgarten würde dies bedeuten, dass Du evtl. unter einem Birnbaum, in dem zufällig ein Kasten mit ner Blaumeise drin hängt, nicht mal durchgehen darfst. Kann und soll es das sein ??
Der § 42 ist nicht für solche Fälle gemacht, sondern eher deswegen, weil v.a. früher massenhaft Aufnahmen vom Typus "Altvogel fütternd am Nest" gemacht wurden, die sicher manchen Brutverlust seltener Arten mit sich brachten. Wir hatten hier in SH in den 70 er und 80 er Jahren Probleme bei den Seeadlern. Deswegen gibt es auch Unterschiede in der Ahndung. Bei den streng geschützten Arten (z.B. Adler, Kraniche, Uhus etc.)ist eine Störung ein Straftatbestand, bei besonders geschützten (Star) ist es ein Bußgeldtatbestand.