Braucht man in Thüringen eine baugenehmigung für eine außenvoliere in einem pachtgarten?

Diskutiere Braucht man in Thüringen eine baugenehmigung für eine außenvoliere in einem pachtgarten? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Wir haben seit ein paar Tagen einen pachtgarten. dieser zählt auch nicht unter das kleingartengesetz sondern zur freien Nutzung. meine Frage ist...
Sir henry

Sir henry

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Wir haben seit ein paar Tagen einen pachtgarten. dieser zählt auch nicht unter das kleingartengesetz sondern zur freien Nutzung.
meine Frage ist braucht man eine baugenehmigung für 4m Länge 1m Breite 2m Höhe? Vielen Dank im voraus LG
 
am besten beim zuständigen Amt nachfragen..... dann bist du auf der sicheren Seite
 
Da hast du wohl recht.die frage ist was ich mache wenn die sagen geht nicht.der garten ist sehr abgelegen und im garten neben mir steht auch eine große welli voliere.vllt mach ich es einfach wenn meine Nachbarn nix dagegen haben LG
 
frag doch deinen Nachbarn, ob er damals irgendwas unternommen hat
 
Ja mach ich.ich denk aber er hat einfach gebaut.laut bauordnung sind an Hütten nur 10qm eingeschossen erlaubt er hat locker 20qm und 2 geschossig und die voliere mal schauen wie es wird LG
 
Volieren bzw. Tiergehege sind in Thüringen ab 15 qm genehmigungspflichtig. Ausgenommen davon sind Tiergehege zur Haltung von geschützten Arten (z.b. Schildkröten, Graupapageien usw.) diese sind immer genehmigungspflichtig. Allerdings ist es recht einfach diese Genehmigung ein zu holen und ich würde es daher nicht riskieren ungenehmigt etwas zu bauen und dann ggf. von einem „guten Freund“ angezählt zu werden. Ich gehe mal davon aus, dass du es deinen Alexandern dort über den Sommer schön machen möchtest, bedenke beim Bau das diese Voliere besser keine Holzkonstruktion sein sollte, denn wenn sie sich da durchgenagt haben sind sie auf nimmer Wiedersehen weg.
 
Finde leider im Baureihe von Thüringen nix wo das mit den 15qm steht
 
Ich weis es durch eine Nachfrage bei der unteren Naturschutzbehörde. Ich habe zwei Graue und halte diese in einer Innenvoliere mit angeschlossener Außenvoliere. Da die beiden meldepflichtig sind und sich schon seit Jahren meine Nachbarn über alles was bei uns gemacht wird aufregen und auch die entsprechenden Ämter einschalten habe ich mich sehr umfassend informiert.
 
Und soll ich beim bauamt anfragen oder bei der unteren naturschutzbehörde?
 
Du brauchst vor allem einen genauen Bauplan der Voliere mit Schutzraum, den du dem Bauamt vorlegen musst, außerdem ist es immer sinnvoll und könnte sehr von Vorteil sein, wenn du dir von ALLEN Nachbarn, auch von denen, die ihren Kleingarten NICHT in unmittelbarer Nähe deines Gartes haben, ein Schriftstück mit deren Einwilligung unterschreiben lässt...dieses und den Plan dann einreichst...besser noch....du stehst bei denen persönlich auf der Matte, nach vorheriger Terminvereinbarung versteht sich. Bedenke, den vorgegebenen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, auch dieser muss auf deinem Plan berücksichtigt sein und ist je nach Bundesland verschieden. Ich rate unbedingt davon ab, einfach so, eine Voliere in einem Pachtgarten zu bauen....es braucht sich nur ein einziger Nachbar gestört fühlen und es anzuzeigen, dann wird es durch das Amt eher unschön für dich.

Noch eine Anmerkung (meine persönliche Meinung)....
Lass es doch jetzt einfach mal bei deiner neu gebauten Voliere und freu dich an und über deine beiden Halsbandsittiche. Setze die Verbesserungsvorschläge bezüglich Einrichtung der Voliere und das Bestücken mit Naturästen, Beschäftigungsmöglichkeiten aus Naturmaterialien u.s.w. um, lebe doch erstmal mit deinen Vögeln und lass sie doch auch mal zur Ruhe kommen. Später dann, Umzug ins neue Haus, dort Bau einer neuen Voliere und vielleicht gibt das neue Grundstück auch einen Platz für eine Außenvoliere (und wenn es nur eine kleine ist) her....alles hat und braucht seine Zeit. Ein ständiger "Ortswechsel" von hier nach da und wieder zurück, schadet ihnen mMn mehr, als dass es ihnen nützt.

Erzähle uns doch mehr von den beiden, zeig uns schöne Bilder von Ihnen, lass uns an der Freude an deinen Sittichen teilhaben....denn auch dies macht dieses Forum aus. :)
 
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Wenn du deinen Vögeln wirklich was gutes mit der Voliere antun möchtest, dann überlege ob nicht eine Breite von 2 oder gar 3m möglich sind, damit sie auch mal im Kreis fliegen können.
 
Guten Tag habe Mut den bauamt telefoniert und die haben mir gesagt eine voliere zu bauen ist komplett unbedenklich und braucht keine Genehmigung solange sie nicht riesig ist da es nicht als bauliches Objekt zählt LG
 
Wie Karin bereits erwähnt hat, lass dir diese Aussage schriftlich von diesem Mitarbeiter bzw. von dem Bauamt bestätigen, dann kann dir hinterher keiner was.
 
Im Landkreis Gifhorn ist eine, nur aus Drahtgittern bestehen, Voliere, laut Niedersächsischer Bauordnung, ein rundum geschlossenens Gebäude. Da wäre ich auch vorsichtig bei solchen Auskünften am Telefon.
 
Was auch mal wichtig wäre zu wissen, ob es sich bei der Pacht-/Kleingartenanlage z.B um einen Verein bzw. Verband der Gartenfreunde ev. handelt oder ähnliches...wenn ja, ist auch hier nicht ohne weiteres eine Bebauung ohne Zustimmung des Verein-/Verband-Vorstandes möglich. Denke, dein Vorhaben ist nicht ganz so einfach und sollte sehr gut von Anfang an durchdacht sein, zumal man es auch bezüglich der Größe eines Gartenhauses Richtlinien gibt, weshalb nicht auch bei einer Voliere in einer Größenordnung, worin die Vögel auch mal etwas fliegen können. Ehrlich gesagt...so ganz traue ich der Aussage des Mitarbeiters nicht, würde mich darauf ohne etwas schriftliches nicht verlassen.
 
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Ist kein kleingartenverein sonder einfache pachtgärten.mit dem verpächter ist auch alles geklärt LG
 
Thema: Braucht man in Thüringen eine baugenehmigung für eine außenvoliere in einem pachtgarten?

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