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harris94
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Hallo,
ich möchte hier jetzt keine alte Diskussion aufleben lassen, habe aber ein Verständnisproblem. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Kann mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen, die den Sakerfalken als heimisch einstuft? Ich kann da nichts finden.
In der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) sind keine Arten genannt. Hier wird nur von heimisch und nicht-heimisch gesprochen.
In der BWildSchV Anlage 4 steht er auch nicht drin. Klar gerade die Anlage 4 ist die Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist.
Gibt es eine Liste, Gesetz oder Verordnung wo wirklich schwarz auf weiß drin steht, dass der Sakerfalke eine heimische Art ist. Ich konnte nur Merkblätter von Ämtern finden. Da steht drin Hybride mit Sakerfalken wären auch verboten, da der Sakerfalke heimisch wäre. Ich kann aber keine rechtliche Grundlage finden.
Ich habe jetzt seit Tagen das ganze Internet durchsucht und kann nichts finden, außer diese Merkblätter. Ein Merkblatt hat doch aber kein Gesetz!
Ich kann momentan nichts finden, welches mir die Haltung eines z.B. Ger x Sakerfalken verbieten sollte. Sofern ich nichts übersehen (vermutlich ) habe wäre der Ausgang eines Rechtsstreites durchaus interessant.
Vielen Dank!
ich möchte hier jetzt keine alte Diskussion aufleben lassen, habe aber ein Verständnisproblem. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Kann mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen, die den Sakerfalken als heimisch einstuft? Ich kann da nichts finden.
In der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) sind keine Arten genannt. Hier wird nur von heimisch und nicht-heimisch gesprochen.
In der BWildSchV Anlage 4 steht er auch nicht drin. Klar gerade die Anlage 4 ist die Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist.
Gibt es eine Liste, Gesetz oder Verordnung wo wirklich schwarz auf weiß drin steht, dass der Sakerfalke eine heimische Art ist. Ich konnte nur Merkblätter von Ämtern finden. Da steht drin Hybride mit Sakerfalken wären auch verboten, da der Sakerfalke heimisch wäre. Ich kann aber keine rechtliche Grundlage finden.
Ich habe jetzt seit Tagen das ganze Internet durchsucht und kann nichts finden, außer diese Merkblätter. Ein Merkblatt hat doch aber kein Gesetz!
Ich kann momentan nichts finden, welches mir die Haltung eines z.B. Ger x Sakerfalken verbieten sollte. Sofern ich nichts übersehen (vermutlich ) habe wäre der Ausgang eines Rechtsstreites durchaus interessant.
Vielen Dank!