K
Krabbi
Guest
das aufstellen einer nisthöhle oder kasten ist ohne zg nicht erlaubt, es bekundet die absicht des züchtens. es wird jedenfalls so von den behörden ausgelegt. es ist keine straftat sondern eine owg ( ordnungswiedrigkeit ) und kann mit meheren tausend euros geahndet werden.
Hmm, das höre(lese)in so in der Form heute zum ersten Mal.
Obs denn da auch noch Unterschiede von Kreis zu Kreis gibt, so wie von ATA zu ATA die Sache mit dem Quarantäneraums verschieden gehandhabt wird, muss ja schon fast.