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Detlev
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Moin, Moin,
Mir ist noch viel mehr aufgefallen. Z.B. der Umgang mit Fakten in der Leider gelöschten Vorgängerdiskussion (Nummern beziehen sich auf den Beitrag dort, Wohl dem der archiviert) Kleine Zusammenstellung:
In Beitrag #304 geht es Mäusemädchen um „mögliche Verbesserungen der Bestandssituationen und Überlebensmöglichkeiten von Arten in ihren Ursprungsländern.“ Als Beispiel wählt sie: u.a. die Gelbkopf-Amazone (Amazona oratrix) Schaut man in das Orginalpapier das sie u.a. als Quelle anführt (Cites Antrag) sind auch ein erheblicher Schwund des Habitates als Rückgangursache genannt.
„Since the 1970s, the species has suffered a dramatic reduction by 70% of its original area of distribution (Birdlife International 2000).“ „Between 1950 and 1994, there has been a loss of 64.2% of the total extent of sub-humid forests in Mexico, on both the Pacific and Gulf slope, with only 31,026 km2 of conserved sub-humid forests remaining within the distribution range of A. Oratrix.“ (ebd.)
Dieser Antrag führte nun wie Mäusemädchen sehr richtig schreibt zu Reaktionen bei Cites: „im Jahr 2002 erfolgte die Hochstufung von Amazona oratrix von CITES-Anhang II nach CITES-Anhang I.“ (#304)
Nun bedeutet eine Heraufstufung einer Art von Anhang II in Anhang I ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. Folglich ist diese Art schlichtweg nicht von einem Importverbot 2006ff betroffen, da sie bereits seit 2002 nicht mehr handelbar ist.
Das gleiche gilt für Gelbnacken-Amazone (Amazona auropalliata) die Mäusemädchen in Post #310 für den gleichen Tatbestand herbeizieht. Die Art ist ebenfalls seit 2002 Cites Anhang 1
Für Amazona auropalliata und Amazona oratrix existieren auch Statistiken über den Verbleib der Exporte im Zeitraum 1991-2001. Danach gingen nur 776 Tiere (=7,6% der Exporte) von Amazona auropalliata nach Deutschland. Im Cites Antrag wird Deutschland als Empfänger von Amazona oratrix gar nicht erst genannt.
Das gleiche gilt für Cacatua sulphurea (#127) seit 2004 Cites Anhang I.
Mäusemädchen nutzt also Arten als Argument für ein zukünftiges Importverbot, bei denene der Import bereits verboten ist, die also gar keinen zusätzlichen Nutzen des Verbotes hätten.
Gruesse,
Detlev
hallo detlev
vielen dank,aber ist dir aufgefallen, ...
Mir ist noch viel mehr aufgefallen. Z.B. der Umgang mit Fakten in der Leider gelöschten Vorgängerdiskussion (Nummern beziehen sich auf den Beitrag dort, Wohl dem der archiviert) Kleine Zusammenstellung:
In Beitrag #304 geht es Mäusemädchen um „mögliche Verbesserungen der Bestandssituationen und Überlebensmöglichkeiten von Arten in ihren Ursprungsländern.“ Als Beispiel wählt sie: u.a. die Gelbkopf-Amazone (Amazona oratrix) Schaut man in das Orginalpapier das sie u.a. als Quelle anführt (Cites Antrag) sind auch ein erheblicher Schwund des Habitates als Rückgangursache genannt.
„Since the 1970s, the species has suffered a dramatic reduction by 70% of its original area of distribution (Birdlife International 2000).“ „Between 1950 and 1994, there has been a loss of 64.2% of the total extent of sub-humid forests in Mexico, on both the Pacific and Gulf slope, with only 31,026 km2 of conserved sub-humid forests remaining within the distribution range of A. Oratrix.“ (ebd.)
Dieser Antrag führte nun wie Mäusemädchen sehr richtig schreibt zu Reaktionen bei Cites: „im Jahr 2002 erfolgte die Hochstufung von Amazona oratrix von CITES-Anhang II nach CITES-Anhang I.“ (#304)
Nun bedeutet eine Heraufstufung einer Art von Anhang II in Anhang I ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. Folglich ist diese Art schlichtweg nicht von einem Importverbot 2006ff betroffen, da sie bereits seit 2002 nicht mehr handelbar ist.
Das gleiche gilt für Gelbnacken-Amazone (Amazona auropalliata) die Mäusemädchen in Post #310 für den gleichen Tatbestand herbeizieht. Die Art ist ebenfalls seit 2002 Cites Anhang 1
Für Amazona auropalliata und Amazona oratrix existieren auch Statistiken über den Verbleib der Exporte im Zeitraum 1991-2001. Danach gingen nur 776 Tiere (=7,6% der Exporte) von Amazona auropalliata nach Deutschland. Im Cites Antrag wird Deutschland als Empfänger von Amazona oratrix gar nicht erst genannt.
Das gleiche gilt für Cacatua sulphurea (#127) seit 2004 Cites Anhang I.
Mäusemädchen nutzt also Arten als Argument für ein zukünftiges Importverbot, bei denene der Import bereits verboten ist, die also gar keinen zusätzlichen Nutzen des Verbotes hätten.
Gruesse,
Detlev