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Gestattungsbescheid vom 06.02.2004:
"Projektziele:
(...)
Langfristige Freigabe des Einsatzes der Krähenfalle im Landkreis Leer.
Rechtsverbindliche Legalisierung der beiden Fallentypen in Niedersachsen.
(...)"
"Ausgewiesenes Ziel des Rabenfalleneinsatzes (...) ist vielmehr die ‚rechtsverbindliche Legalisierung der Fallenjagd in Niedersachsen’, wie es in der Genehmigung nachzulesen ist, betonte der NABU Niedersachsen."
http://www.nabu-niedersachsen.de/Do...ngen_140405.ASP
"Der Abschuss der Vögel sei nicht effektiv genug, um die Wiesenvögel erfolgreich zu schützen. Krähen, berichtet Grauer, seien so klug, dass sie einen Jäger mit Gewehr schon an der Kleidung erkennen und Reißaus nehmen."
http://www.haz.de/niedersachsen/278786.html
Aday: " Was willst du uns denn jetzt schon wieder vorgaukeln?"
Bitte sachlich bleiben. Dir stehen genügend Erkundigungsmöglichkeiten zur Verfügung, sofern Du diese nutzen würdest. Ich "arbeite" nicht nur in Form von Postings zu dieser Sache. Vogelklappe hat Dich bereits auf verschiedene Aspekte hingewiesen, die einer Veröffentlichung der von Dir gewünschten Inhalte entgegenstehen.
Raven: " Was bleibt, ist einzig und allein der Punkt, dass Fallenfang aus tierschützerischer Sicht abzulehnen ist."
Studie JA - Fallenfang NEIN ? - oder NEIN zur Studie, weil sie ohne den Fallenfang nicht denkbar ist ? Ein Kernpunkt der Studie ist der Fallenfang!
Studienziele:
"Langfristige Freigabe des Einsatzes der Krähenfalle im Landkreis Leer. Rechtsverbindliche Legalisierung der beiden Fallentypen in Niedersachsen."
Raven: " Antwort Minister Ehlen: Frau Steiner, diese Überlegung gibt es bei uns nicht." Wird hier behauptet, Minister Ehlen habe in der Landtagssitzung gelogen, und wenn ja, von wem?"
Hierzu:
a)
Minister sagen grundsätzlich die Wahrheit. Das ist durch zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit belegbar.
b)
Minister sind grundsätzlich über alle Einzelheiten informiert.
c)
Wenn Minister einen Sachverhalt nicht korrekt schildern, so waren sie ausnahmsweise (so jedenfalls nicht selten geübte Praxis) nicht über alle Einzelheiten informiert.
d)
Wenn Minister einen Sachverhalt anders sehen als Aktenvorgängen zu entnehmen, so nennt man/frau dies auch gelegentlich "interpretativen Freiraum".
e)
Als letzte verbleibende Möglichkeit sei ein plötzlicher Gesinnungswandel in Betracht gezogen.