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aktuell aus dem Forum "jagd und Hund":
Guten Morgen Thoralf,
Du schreibst:
"Ich erwarte (ebenfalls Annahme) eher, dass der enge Umgang (nicht zynisch sondern räumlich gemeint) mit den vielen Krähen(-arten) eher ein besseres Ansprechen ermöglicht, als beim Schrotschuss auf streichendes Federwild. Die Wahrscheinlichkeit für einen Fehlabschuss dürfte also höher sein, als eine Fehltötung. Wo Menschen am Werk sind, sind Fehler allerdings nie ganz auszuschliessen, auch wenn einige behaupten unfehlbar zu sein."
Hierzu: Sofern die Selektion (Aaskrähe / Saatkrähe) von geschulten Mitarbeiter/innen mit aller gebotenen Sorgfalt vorgenommen wird und unter der Voraussetzung, dass die betreffenden "Fallenkontrolleure" überhaupt und mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Aas- und Saatkrähe (und striktem Verweis auf die Nichttötung der letztgenannten) hingewiesen wurden, dürfte die Eintrittswahrscheinlichkeit von "Fehltötungen" nach Fallenentnahmen im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit von "Fehltötungen" bei Schrotschüssen auf streichendes Federwild (hierzu im Textverlauf mehr) tatsächlich um einen Faktor "X" geringer sein. Wenn ich allerdings einige "Diskussionsbeiträge" einiger User/innen lese, so drängt sich mir die (hoffentlich nicht zutreffende - jedoch wohl nicht zur Gänze unbegründete und auszuschliessende) Befürchtung auf, dass einer sorgfältigen Differenzierung evtl. wenig (bzw. nicht genügend und nicht seitens aller Beteiligten) Beachtung geschenkt werden könnte.
Du schreibst: " Wir sprechen hier nicht über Jäger, da diese einen solchen Massenfang wie Du weiter oben richtig zitierst (nicht ohne weiteres) betreiben dürfen, sondern von Wissenschaftlichen Mitarbeitern."
Hierzu: Die (momentan) ca. 140 Fallen werden nicht von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der Universität Hannover "betreut". Diese Aufgabe wurde an die jeweilige ortsansässige Jägerschaft (abgedeckt durch die erteilte Ausnahmegenehmigung und somit derzeit legal) delegiert.
Du schreibst: " Ich habe Raub- und Krähenvögel bisher nur gemeinsam im Zoo, Wildtierpark, Vogelpark in "
Volieren" gesehen, konnte da aber Hassen nicht beobachten. Weiter oben schrieb auch ein Betreiber eines Fanges, dass die Vögel ruhig im Fang sitzen. "
Hierzu: Das Verhalten von an menschliche Obhut heritierte Tiere (z.B. in zoologischen Gärten) ist nicht mit demjenigen von Wildtieren in ihrem angestammten Lebensumfeld vergleichbar. Die Adaptionsfähigkeit von Wildtieren an die Bedingungen der Gefangenschaftshaltung hat zwar (je nach Art mehr oder weniger) deutliche Grenzen, führt jedoch oft zu Verhaltensanpassungen, welche die (ansonsten ausgeprägten) agonistischen Verhaltensweisen "überdecken". Im Klartext: Das zu beobachtende Gefangenschaftsverhalten von Tieren ist (zumeist) nicht (mehr) identisch mit dem Freilandverhalten. Dass "die Vögel ruhig im Fang sitzen" dürfte eher die Ausnahme denn die Regel sein. Zur besseren Einschätzung dieser Aussage wäre eine Angabe über Anzahl und Art der im Fang einsitzenden Vögel und über den Zeitraum des "Einsitzens" hilfreich.
Du schreibst: "5.000 Individuen mit einer Falle gefangen finde ich eine reife Leistung und ein Zeichen von sicher nicht gefährdeten Beständen!"
Hierzu: Über 5000 auf einer Landkreisfläche mit mehreren Fallen gefangene Individuen wäre korrekter. Trotzdem: Von einer momentanen Bestandsgefährdung war (zumindest von mir) bisher auch nicht die Rede, sondern lediglich von einer auf die Zukunft projizierten (möglichen) Entwicklung bei legalisiertem und konstantem Druck auf Rabenvogelpopulationen (wobei auch hier wieder die möglichen Gefährdungspotenziale je nach Art variieren).
Zu der von mir erwähnten Nichtbeteiligung des niedersächsischen Tierschutzbeirates schreibst Du: " Der Tierschutzbeirat soll sich mal hier raushalten, fällt natürlich schwer bei so einem Prestigeobjekt, und sich um wiederholte und massenhafte Tierquälereinen bei Massentierhaltung, Tiertransporten, in Tierheimen und vor allem, bei privaten Tierhaltern kümmern, deren 'Lieblinge' höchst selten tierschutzkonform gehalten werden, (...)"
Hierzu: Die Auswüchse so mancher "Heimtierhaltung" sind auch mir ein Dorn im Auge. Gleiches gilt für die von Dir treffend benannten übrigen Sparten. Hier geht es jedoch konkret darum, dass die niedersächsische Landesregierung eine von ihr selbst installierte Institution (Eigenbeschreibung der Landesregierung: "Der Tierschutzbeirat berät die Niedersächsische Landesregierung in Tierschutzfragen. Er berät umfassende tierschutzrelevante Sachverhalte und erarbeitet Lösungsvorschläge, gibt Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorhaben ab und (...)") nicht beteiligt hat. Man/frau kann zu dieser Studie stehen wie man will: Um einen "tierschutzrelevanten Sachverhalt" dürfte es sich bei einem Massenfang in nur mit Ausnahmegenehmigung einsetzbaren Fallen schon handeln. Um ein "Rechtsetzungsvorhaben" handelt es sich ohnehin. Gerade einem solch "interessenkonfliktbeladenen" Projekt hätte eine Beteiligung aller für eine Entscheidungsfindung relevanter (offizieller) Stellen gut angestanden.
Zu Deiner Frage: "Haben Nutztiere andere Rechte, dürfen die (z.B. aus wirtschaftlichen Gründen) leiden, Wildtiere nicht?"
Hierzu: Das ist ein sehr heikles Thema. Ich möchte (in diesen Zusammenhängen) auch nicht vertiefend in die Thematik "einsteigen". Mir ging es nur um einen Teilaspekt. Der Teilaspekt: In menschlicher Obhut gehaltene (sog.) "Nutztiere" sind in der Regel nicht der "freien Wildbahn" entnommen, sondern im Laufe der Jahrhunderte an "häusliche" Strukturen und Umfelder angepasste (durch züchterische Auslese forciert) und als domestiziert anzusehende Tiere. Die Auslöseschwelle für (beispielsweise) das Auftreten von "Flucht- und Vermeidungsverhalten" ist eine höhere als bei wildlebenden (nicht domestizierten) Arten.
Bezüglich meines Hinweises auf das "Hessische Jagdgesetz" schreibst Du u.a.: " Erstens nicht relevant, da Leer nicht in Hessen liegt (in Geographie nicht aufgepasst)."
Hierzu: Mir ist schon klar: Wiesbaden und Hannover befinden sich nicht im gleichen Bundesland. Ich wollte damit lediglich verdeutlichen, dass es (je nach Bundesland) durchaus unterschiedliche (sich in Gesetzestexten manifestierende) Einschätzungen hinsichtlich der Fallenbejagung gibt.
Zu meiner Frage danach, ob denn letztlich ein kontinuierlicher Druck auf die Rabenvogelbestände gewünscht ist schreibst Du: "Ja. Kontinuierlich. Dauerhaft. Für Immer."
Hierzu: Das ist wenigstens eine klare und eindeutige Antwort. Ich darf festhalten: Eine kontinuierliche und dauerhafte Bejagung der Rabenvögel wird angestrebt. Der Fallenfang wird als sehr effektiv angesehen (s.o.). Als zusätzliches Instrument wird die (von Dir als weniger selektiv eingeschätzte) Schussbejagung (s.o.) wohl weiterhin erfolgen (sollen). Eine kontinuierliche und dauerhafte Bejagung setzt eine Änderung der Gesetzesvorgaben voraus. Eine Unterstützung solcher Änderungswünsche wird (dies liegt in der Logik der Sache) durch evtl. zu erwartende temporäre "Auswirkungen" der fraglichen "Feldstudie" erhofft.
Schöne Grüße
Volker