es geht hier nicht um einzelne katzen, sondern allgemein um katzen, ...
noch mal zum differenzierten behandeln jeder einzelnen katze: KEIN hund darf in deutschland unbeaufsichtigten freigang haben, selbst wenn es genügend hunde gibt die niemals irgendwem schaden zufügen können (ob wegen ihrer größe oder gemütszustand) ist das grundsätzlich verboten. auf landstraßen und in ortschaften sind generelle thempolimmits festgelegt, obwohl sie an den meißten stellen völlig unnötig sind und jeder an diesen stellen schneller fahren könnte, ohne schaden zu verursachen, oder selber schaden zu nehmen.
der grund für diese tempolimmits ist, das es einige wenige autofahrer nicht blicken und anderen mit ihrem verantwortungslosen verhalten schaden zufügen.
genauso wäre es vernünftig ein generelles freigangsverbot für hauskatzen zu verhängen. das wäre fast so leicht durchzusetzen wie ein generelles tempolimmit für autos.
die eingeforderte einzelbegutachtung jeder einzelnen katze (ob sie denn vögel jagd oder nicht) ist genauso absurd wie die einzelbeurteilung eines jeden einzelnen hundes, ob er denn anderen menschen bei seinem unbeaufsichtigten freigang gefährlich wird, oder nicht, oder die einzelbegutachtung eines autofahrers, ob er denn fähig ist mit 200km/h über die landstraße zu fahren, oder eben nicht.
bei hunden und autofahrern half nur die pauschalreglementierung (oder sippenhaft). ich sehe keinen fernünftigen grund den katzenhaltern mehr rechte einzuräumen (die anderen menschen schaden zufügen).
südwind schrieb:
freigang ist nicht strafbar und das erjagen eines vogels, der niemals gesund gewesen sein kann, ist auch nicht strafwürdig.
aha, jetzt sind wir bei der strafWÜRDIGKEIT. übrigens sehe ich es so, das jede katze die von einem hund geschnappt wird, auch nicht gesund gewesen sein kann und es eine erlösung für sie gewesen sein muß, von einem hund zu tode gespielt worden zu sein.