zur erinnerung!
NABU entsetzt über weiteren fortgesetzten ungenehmigten Rabenfalleneinsatz in Leer
1.4.2005 Helm: „Keine Kontrolle beim Vogelmord vorhanden – Falleneinsatz endgültig beenden und wissenschaftliche Begleitung zum Vogelmord sofort stoppen“
Der NABU Niedersachsen ist entsetzt über den fortgesetzten ungenehmigten Vogelmord durch den Rabenfalleneinsatz in Leer. Die Genehmigung des Landkreises Leer zum Falleneinsatz und Totschlagen der Rabenvögel endete am gestrigen Donnerstag, den 31. März 2005.
Der NABU hat Fallenstandorte im Landkreis Leer untersucht und am heutigen Morgen bei der Ortslage Völlen, Gemeinde Westoverledingen, Landkreis Leer eine ‚Norwegische Krähenfalle’ mit Rabenkrähen als Lockvögel festgestellt. Nach Schätzungen des NABU Niedersachsen sind noch 10 Prozent der aufgestellten Fallen nach wie vor im Einsatz.
Hans-Jörg Helm, NABU Landesvorsitzender: „Das Maß ist voll! Der Falleneinsatz und Vogelmord im Landkreis Leer ist definitiv illegal. Fach- und Dienstaufsicht und auch die ‚wissenschaftliche Begleitung’ und Kontrolle haben völlig versagt. Grundsätzlich gilt auch für Niedersachsen, dass ein Falleneinsatz grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist. Eine Fortsetzung im August 2005 ist vor diesem Hintergrund völlig indiskutabel.“
Helm weiter: „Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium als oberste Fachbehörde fordern wir auf im Sinne einer ‚sofortigen Lösung’ auf, die Vogelfallengenehmigung des Landkreises Leer endgültig zurückzuziehen und die wissenschaftliche Begleitung durch das Institut für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover zu stoppen.
Die gestrige Verlautbarung des Landwirtschaftsministeriums, wonach die Krähentötungen nur dann gestoppt werden, wenn die Naturschutzverbände neue Argumente vorbringen könnten, ist damit hinfällig. Wir fragen uns, welche Argumente das Landwirtschaftsministerium denn nun noch braucht, die Vogelmordaktion in Leer zu stoppen. Eine Fortsetzung des Falleneinsatzes im August kommt allein vor diesem Hintergrund überhaupt nicht in Frage.“
Die wissenschaftliche Begleitung bis Januar 2007 mit dem in der Projektbeschreibung des Instituts für Wildtierforschung ausgewiesenen Ziel ‚rechtsverbindliche Legalisierung der Fallenjagd in Niedersachsen’, fordert der NABU Niedersachsen umgehend zu stoppen. Nach Auskunft des Instituts sind 5.550 Rabenvögel erschlagen worden und 200 geschützte und gefährdete Vogelarten als ‚Beifang’ in die Fallen geraten.
Der NABU Niedersachsen betonte, dass es keinerlei wissenschaftliche Notwendigkeit für den Vogelmord und seine wissenschaftliche Begleitung gibt. Bereits in der Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz von 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit belegt, dass es keine wissenschaftliche Rechtfertigung für die Bejagung der drei Rabenvogelarten Aaskrähe bzw. Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher gibt.
NABU: Massentötung von Krähen im Landkreis Leer sinnlos
Bergmann: “Keine Lizenz zum Töten”
26.3.2004. Entsetzt ist der NABU Niedersachsen über ein vermeintliches Forschungsprojekt der Jägerschaft im Landkreis Leer, bei dem Tausende von Rabenkrähen und Elstern getötet werden sollen. Die Genehmigung zur Verlängerung der Jagdzeit auf die Rabenvögel sieht den Einsatz des sogenannten ‚Norwegischen Krähenfangs‘ und von Einzelfallen vor.
Der NABU Niedersachsen vermutet, dass mit dem als wissenschaftliches Projekt bezeichneten Vorhaben der Falleneinsatz zum Rabenvogelfang in Niedersachsen vorbereitet und umgesetzt werden soll.
“Eine Massentötung von Vögeln als wissenschaftliches Projekt bringt uns weder im Wiesenvogelschutz weiter, noch bringt es auch nur die kleinste Chance auf Erkenntnisgewinn”, erklärte Matthias Bergmann, Geschäftsführer NABU Ostfriesland.
Insbesondere fehlt die Ausnahmegenehmigung zum Töten der gefangenen Tiere, die nach Jagdrecht ausgestellt werden muss.
“Alle bisher in den Fallen gefangenen und getöteten Tiere sind damit illegal umgebracht worden. Wir fordern vom Landkreis die sofortige Beendigung dieser Aktion”, betonte Matthias Bergmann.
“Bei dem Projekt ist keinerlei wissenschaftlicher Ansatz zu erkennen”, so Matthias Bergmann weiter, ”es werden lediglich die Krähen gezählt, obwohl offiziell der Wiesenvogelschutz als Begründung herhalten muss!”
Die juristische Prüfung der Genehmigung fällt vernichtend aus. Der ehrenamtlich tätige Kreisjägermeister Hilbrands hat die Genehmigung auf offiziellem Landkreispapier selbst erteilt, obwohl diese eigentlich von der unteren Jagdbehörde ausgestellt werden muss. Die pauschale Erlaubnis zum Aufstellen der Krähenmassenfallen enthält zudem keinerlei Einschränkung der Anzahl an Fallen. Dieses ist bei einer Ausnahmegenehmigung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, die nur im Einzelfall erteilt werden darf, weder zulässig noch wissenschaftlich erforderlich und überprüfbar.
Da das ganze Projekt unter dem Deckmantel des Naturschutzes und insbesondere des Wiesenvogelschutzes propagiert wird, befürchtet der NABU darüber hinaus eine Gefährdung der inzwischen guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in der Modellregion Ostfriesland. In dieser Form müssten beide Seiten das Projekt jedoch massiv ablehnen, so Bergmann. Ursprünglich diskutiert wurde ein Pilotprojekt, das die Auswirkungen aller Beutegreifer in einem wertvollen Wiesenvogelgebiet untersuchen sollte. “Daraus hat sich ein Massenvernichtungsfeldzug der Jägerschaft gegen die Rabenvögel verselbstständig, in dem die Auswirkungen auf die Wiesenvögel völlig unberücksichtigt bleiben.
Von dem jetzt genehmigten Projekt haben weder die Verantwortlichen in der Landwirtschaft noch im Naturschutz etwas gewusst. Von einer frühzeitigen Einbindung und Beteiligung der betroffenen Interessensverbände und Behörden, wie es dem Geist in einer Modellregion entspräche, sei die Jägerschaft noch weit entfernt, unterstrich Bergmann abschließend.
NABU Leer hält Aktion für illegal und sinnlos
Rabenkrähen sollen als Sündenböcke dienen
März 2004. Im Landkreis Leer sind vor einiger Zeit an vielen Stellen Fallen zum Massenfang von Rabenkrähen errichtet worden. Zweck der Massentötung soll es vor allem sein, den Rückgang der Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe, Feldlerche und Wiesenpieper aufzuhalten
Jedoch geht dieses Ziel der Maßnahme von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die Zunahme von Rabenkrähen und Dohlen hat ihre Ursache vorwiegend in den Methoden der modernen Landwirtschaft. Man beachte, wie stark sich diese Arten auf Weiden sammeln, wo Gülle oder Stallmist ausgebracht werden. Dieser Düngeraustrag verschafft den Rabenvögeln fast ganzjährig, von Januar bis tief in den Herbst, ein reiches Nahrungsangebot, zumal sich das Bodentierleben durch Überdüngung und den Einfluss milder Winter üppig entwickelt hat. Diese Eutrophierung bewirkt auch die starke Zunahme von Rotfüchsen und anderen Bodenraubtieren. Diese sind im wesentlichen verantwortlich für den Rückgang der Wiesenbrüter, wie wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben (zu weit mehr als 50 Prozent finden Gelege- und Jungenverluste nachts statt, wenn niemand es gewahr wird, und nicht tags).
Die in der Überschrift gestellte Frage muss auch deswegen verneint werden, als die modernen Bewirtschaftungsmethoden wie Walzen, Fahren mit Düngewagen, hohe Viehdichten, frühe Mahd und Trockenlegung entscheidende Ursachen für mangelnden Brut- und Schlupferfolg sind. Selbst wenn es keine Rabenkrähen gäbe, reichten diese Gründe völlig für das Scheitern der Wiesenvögel aus.
Die laufenden Untersuchungen schießen somit ins Leere. Nun soll das Programm zwar wissenschaftlich begleitet werden. Nur deswegen durften die Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Es wird der Eindruck erweckt, dass an den lebend gefangenen Krähen wissenschaftliche Untersuchungen stattfinden. Stattdessen werden sie bei einbrechender Dämmerung brutal mit Stöcken erschlagen. Da in die Untersuchungen gar nicht alle Fallen aus Personal- und Kostengründen einbezogen werden können, sind sie nach dem Bundesnaturschutzgesetz unzulässig und illegal.
Auch wegen des Schutzes anderer Arten ist die Massentötung illegal. Beifang anderer Arten lässt sich nicht ausschließen. Saatkrähen dürfen z.B. nicht gefangen und getötet werden. Weil einige Fallen nahe bei Saatkrähenkolonien stehen, ist mit ihrem Fang zu rechnen. Im Sommer sind die Jugendkleider von Saat- und Rabenkrähen nur von wirklichen Artenkennern zu unterscheiden. Dass alle Jäger diese Artenkenntnis besitzen, ist nach unseren Erfahrungen zu bezweifeln. Trifft jedes Mal der Keulenschlag bei schwachem Licht das „richtige“ Tier? Ob geschützt oder nicht, die gefangenen Tiere flattern aufgeregt in der Falle hin und her, verletzen sich möglicherweise am Maschendraht oder greifen sich in der Enge gegenseitig an. Dies kann vom frühen Morgen bis zum späten Abend geschehen. Das soll mit dem Tierschutz vereinbar sein?
Die angeblich wissenschaftliche Begleituntersuchung kann aus den genannten Gründen nicht zu exakten Ergebnissen führen. Sie erscheint sogar widersinnig und ist vorgeschoben, da die begleitenden Erfassungen der Brutvögel, an denen die Jäger maßgeblich beteiligt sind, lediglich in Gebieten stattfinden, wo keine Fallen stehen. Die Methode ist nicht nur fragwürdig, sondern im höchsten Maße verwerflich. Der Kreis Leer genießt als einziger in Niedersachsen mit derartigen Massentötungen einen fatal-rühmlichen Ruf. Auf langjährige Brutvogelkartierungen von Ornithologen im Landkreis Leer, wie sie beim Land Niedersachsen vorliegen, glaubt man hier verzichten zu können.
http://www.nabu-ostfriesland.de/?id=207